Rauchverbots- /Hinweisschilder für alle Spielplätze im Ortsbezirk 1
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST
2333
Betreff: Rauchverbots-
/Hinweisschilder für alle Spielplätze im Ortsbezirk 1 In der für Spielplätze
geltenden technischen Regel DIN EN 1176 wird für öffentliche Spielplätze eine
Beschilderung gefordert, aus der hervorgeht, wer der Spielplatzbetreiber ist
(mit Name der Örtlichkeit, Adresse und Telefonnummer). Zusätzlich können auf
den Schildern weitere Hinweise, Ge- und Verbote zur Kenntnis angebracht
werden. Der Magistrat kommt dieser Forderung
mit einer neuen Beschilderung von Spielplätzen seit 2014 nach. Sämtliche
Neuanlagen und Grunderneuerungen werden sofort mit den neuen Schildern
ausgestattet (Beispiel "Gleisfeldpark"). Im Bereich des Ortsbezirk 1 gibt es
derzeit 49 Spielplätze, davon ist rund ein Drittel schon mit den neuen
Schildern ausgestattet. Die
restlichen Plätze folgen nach und nach, auch unter Berücksichtigung der
finanziellen Möglichkeiten. Missbräuchliche Nutzungen und ordnungswidriges
Verhalten können unabhängig von der Beschilderung allerdings jederzeit auf der
Grundlage der Grünanlagensatzung zur Anzeige gebracht werden! Hierzu zählen z.
B. Alkohol- und Drogenkonsum, Rauchen, unsachgemäße Nutzung von Spielgeräten,
Verunreinigungen, Lärm durch Personen, die älter als 14 Jahre sind. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.09.2018, OM 3699