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Rauchverbots- /Hinweisschilder für alle Spielplätze im Ortsbezirk 1

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST 2333 Betreff: Rauchverbots- /Hinweisschilder für alle Spielplätze im Ortsbezirk 1 In der für Spielplätze geltenden technischen Regel DIN EN 1176 wird für öffentliche Spielplätze eine Beschilderung gefordert, aus der hervorgeht, wer der Spielplatzbetreiber ist (mit Name der Örtlichkeit, Adresse und Telefonnummer). Zusätzlich können auf den Schildern weitere Hinweise, Ge- und Verbote zur Kenntnis angebracht werden. Der Magistrat kommt dieser Forderung mit einer neuen Beschilderung von Spielplätzen seit 2014 nach. Sämtliche Neuanlagen und Grunderneuerungen werden sofort mit den neuen Schildern ausgestattet (Beispiel "Gleisfeldpark"). Im Bereich des Ortsbezirk 1 gibt es derzeit 49 Spielplätze, davon ist rund ein Drittel schon mit den neuen Schildern ausgestattet. Die restlichen Plätze folgen nach und nach, auch unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten. Missbräuchliche Nutzungen und ordnungswidriges Verhalten können unabhängig von der Beschilderung allerdings jederzeit auf der Grundlage der Grünanlagensatzung zur Anzeige gebracht werden! Hierzu zählen z. B. Alkohol- und Drogenkonsum, Rauchen, unsachgemäße Nutzung von Spielgeräten, Verunreinigungen, Lärm durch Personen, die älter als 14 Jahre sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3699

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