Kreuzung Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße neu organisieren
Stellungnahme des Magistrats
Das Thema Verkehrserschließung des Teves-Gelände ist im Begründungstext des seit 2017 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 905 (Anlage 3 zum Vortrag des Magistrats vom 03.07.2017, M 134) ausführlich behandelt. Dort heißt es: "6 Verkehrskonzept 6.1 Äußere und innere Erschließung Das Plangebiet wird über die Kleyerstraße und die Ackermannstraße erschlossen. Die Kleyerstraße ist eine wichtige Verbindungsstraße, die die Frankfurter Innenstadt mit dem Stadtteil Griesheim verbindet. Die Ackermannstraße mit Verlauf in Nord-Süd-Richtung ist Bestandteil einer Tempo 30 Zone und hat neben einer Erschließungsfunktion für das Wohngebiet, der sich westlich befindlichen Friedrich-Ebert-Siedlung, auch eine Verbindungsfunktion von der Kleyerstraße zur Mainzer Landstraße. Die Anbindung des projektierten Wohngebietes erfolgt über zwei Erschließungsstraßen von der Kleyerstraße und eine Anbindung über die ehemalige Gustavsburgstraße (Werkstraße) von der Ackermannstraße. Im Regelquerschnitt der Erschließungsstraßen beträgt die Fahrbahnbreite 5,50 m beziehungsweise 5,75 m. Die 2,00 m breiten Parkstreifen werden durch Baumstandorte gegliedert. Die straßenbegleitenden Gehwege sind mit einer Breite von 2,50 m angedacht. Die Einmündungen der Erschließungsstraßen erhalten eine Fahrbahnanhebung, um den Charakter der Tempo 30 Zone im Plangebiet hervorzuheben. Weitere Fahrbahnanhebungen sind innerhalb des Gebietes vorgesehen. Die Lage der Ackermannstraße in einer Tempo 30 Zone wird durch Umgestaltung der Anbindung an die ehemalige Gustavsburgstraße (Werkstraße) mit einer Fahrbahnanhebung und Anpassung der Geometrie zusätzlich betont. Um einer verkehrlichen Mehrbelastung der Ackermannstraße entgegenzuwirken, ist beabsichtigt am Knotenpunkt Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße eine Linksabbiegemöglichkeit in Fahrtrichtung Westen einzurichten. Dadurch wird auch eine Verkehrsverlagerung aus dem Plangebiet auf die Rebstöcker Straße unterstützt. 6.2 Fuß- und Radverkehr Die Verbindung durch die Bahnunterführung zur Rebstöcker Straße ist nur für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen. Gleiches gilt für die Anbindung an die Ehinger Straße. Der Bebauungsplan setzt daher entsprechend Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung und für den Bereich der Bahnunterführung ein Geh- und Fahrrecht ausschließlich für Fußgänger und Radfahrer fest. Zur Durchwegung der einzelnen Gebäudeblöcke sind zusätzliche Durchgänge für Fuß- und Radverkehr in einer Breite von 4 m sowie einer lichten Höhe (rechnerisch 1 m Sockel + 3 m Erdgeschoss) von mindestens 4 m für die Bewohner vorgesehen. 6.3 Ruhender Verkehr - Stellplatznachweis und Carsharing Die erforderlichen privaten Stellplätze für die Gebäudeblöcke werden in Tiefgaragen untergebracht. Die für das Kulturzentrum nachzuweisenden Stellplätze sollen aus städtebaulichen Gründen aus dem Bereich der Bahnunterführung auf dessen Fläche verlagert werden. Öffentliche Parkplätze sind straßenbegleitend als Längsparkstände mit Baumstandorten im Seitenbereich geplant. Zur Förderung von nachhaltigen Mobilitätslösungen ist im Rahmen der Erschließungsplanung vorgesehen, Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum vorzuhalten. Dafür sind gut sichtbare Standorte in zentraler Lage (Platzbereich im Plangebiet) vorteilhaft. 6.4 Öffentlicher Personennahverkehr Das Plangebiet wird durch die Straßenbahnlinien 11 und 21 mit der Haltestelle "Rebstöcker Straße" an der Mainzer Landstraße hochwertig mit jeweils 16 Fahrten pro Stunde an den ÖPNV angebunden. Mit der Buslinie 52 (Haltestelle "Kleyerstraße) mit einem 7,5 Minuten-Takt besteht für das Baugebiet eine weitere ausreichende Anbindung an den ÖPNV. Die Straßenbahnlinie 14 (Haltestellen Ordnungsamt und Gustavsburgplatz) ergänzt, beziehungsweise erweitert aktuell das oben beschriebene Angebot. Gemäß dem neuen Straßenbahnkonzept aus dem Entwurf zum Nahverkehrsplan Frankfurt 2025+ wird die Linie 14 von ihrer derzeitigen Endhaltestelle Mönchhofstraße über die Mainzer Landstraße nach Nied Kirche verlängert. Somit verfügt das Teves-Gelände künftig nicht nur über eine direkte Innenstadtanbindung, sondern auch über eine Anbindung in Richtung Westen. Im Rahmen der Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans Schiene wird ergänzend eine Verlängerung der Straßenbahntrasse über die westliche Kleyerstraße (ab Einmündung Rebstöcker Straße) in Richtung Bahnhof Griesheim geprüft. Zu Spiegelstrich 1: Die Kreuzung Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße ist aufgrund der Geometrie (Kreuzen der Rebstöcker Straße im spitzen Winkel), der begrenzten Flächenverfügbarkeit, sowie der unmittelbar vor dem Knoten liegenden Straßenbahnhaltestellen als komplex zu bewerten. Planungen zur Umgestaltung des Knotenpunktes müssen im Zusammenhang mit Planungen zum barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestellen erfolgen. Der barrierefreie Umbau der Haltestellen ist ab 2024 avisiert. Planungsaktivitäten seitens des Magistrats werden daher erst in diesem Kontext aufgenommen. Der adressierte Punkt wird dann im Detail geprüft. Die Planung wird dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit vorgestellt. Zu Spiegelstrich 2: Eine verbesserte Führung des Radverkehrs entlang der Mainzer Landstraße in östliche Richtung im Bereich der Rebstöcker Straße wird zeitnah erfolgen. Zu Spiegelstrich 3: Fußgängerquerungen im Neubaugebiet, sowie an den Anschlüssen zur Ackermannstraße und Kleyerstraße werden barrierefrei ausgebaut. Zu Spiegelstrich 4: Wie bereits unter Punkt 1 erwähnt, ist ab 2024 mit einem Umbau der Haltestelle Rebstöcker Straße zu rechnen. Die Haltestelle Gustavsburgplatz (Straßenbahnlinie 14) ist durch einen provisorischen, aber qualitativ hochwertigen Ausbau gegeben. Einen Realisierungszeitpunkt für die Haltestelle gibt es noch nicht. Zu Spiegelstrich 5: Für den ÖPNV werden (unter Berücksichtigung der Bebauung des Teves-Geländes) für den Querschnitt Ordnungsamt - Galluspark (auf der Straßenbahnlinie 14) 6.200 Fahrgäste am Tag und (auf der Buslinie 52) 4.500 Fahrgäste am Tag erwartet (jeweils Summe beider Fahrtrichtungen). Zu Spiegelstrich 6: Die Lichtsignalanlagen auf der Mainzer Landstraße sind bereits mit einer ÖPNV-Bevorrechtigung ausgestattet.