Anhebung der Einkommensgrenzen zur Berechtigung eines Frankfurt-Pass wegen aktueller Preissteigerung prüfen!
Stellungnahme des Magistrats
Der weitaus größte Teil der Inanspruchnahme des Frankfurt-Passes entfällt auf die Kosten für die Zeitfahrkarten des Rhein-Main-Verkehrsverbundes. Zum 01.01.2021 wurde die Erhöhung der Fahrkartenpreise nicht an die Frankfurt-Pass-Inhaber:innen weitergegeben. Zum 01.01.2023 erfolgte eine deutliche Senkung der Eigenbeteiligung an den Fahrkosten. Der Abgabepreis einer Monatskarte mit Frankfurt-Pass reduzierte sich aufgrund der Bezuschussung von 70 Prozent von 67,80 € auf 26,95 €. Aus Sicht des Magistrats ist eine Erweiterung der berechtigten Personenkreise sowie die Überarbeitung des Angebotes erforderlich. So könnten z.B. alle Bezieher:innen von Wohngeld oder Kinderzuschlag (zukünftig auch Kindergrundsicherung) einkommensunabhängig berechtigt sein. Im Rahmen der angestrebten Digitalisierung des Frankfurt-Passes ist aktuell eine Arbeitsgruppe damit befasst, die notwendigen Schritte zur Neuausrichtung zu betrachten. Hierbei wird ein besonderer Fokus auf das Zusammenspiel von Berechtigtenkreis, Digitalisierung, Angebot und Automatisierung gelegt.