Bitte Anhebung der Einkommensgrenzen zur Berechtigung eines Frankfurt-Pass wegen aktueller Preissteigerung prüfen!
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
- ob und falls ja, in welchem Umfang, beabsichtigt ist, die Einkommensgrenzen zur Berechtigung eines Frankfurt-Pass angesichts der aktuellen rasanten Preissteigerung noch im Jahre 2023 anzuheben. Falls der Magistrat beabsichtigt, die Einkommensgrenzen zur Berechtigung eines Frankfurt-Pass anzuheben, hielte es der Ortsbeirat eine Anhebung für einen 1-Personenhaushalt mindestens auf die aktuell für 2-Personenhaushalte vorgesehene Einkommensgrenze und entsprechend die Anhebung für einen 2-Personenhaushalt auf die aktuell für 3-Personenhaushalte vorgesehene Einkommensgrenze und entsprechend so weiter fort für angemessen.
- Falls der Magistrat nicht beabsichtigen sollte, die Einkommensgrenzen zur Berechtigung des Antrages eines Frankfurt-Pass anzuheben wird er gebeten, die Gründe hierfür dem Ortsbeirat näher auszuführen. Insbesondere wären rechtliche Hindernisse, die einer baldigen Anhebung der Einkommensgrenze für den Frankfurt-Pass entgegenstehen, zu skizzieren.
Begründung
Durch Rekordpreise für Energie und eine Rekordinflation müssen aus Sicht des Ortsbeirates die Einkommensgrenzen für den Frankfurt-Pass überdacht werden, da -soweit die Einkommen nicht im selben Maße steigen- in der Folge mehr Menschen als zuvor von Armut betroffen sein werden. Insbesondere für die Bockenheimer Stadtteile ist die soziale und kulturelle Durchmischung charakteristisch. Es ist Aufgabe des Magistrats z.B. durch eine Erweiterung der Einkommensgrenze des Frankfurt-Passes auch in der Zeit der Krise die Teilhabe am sozialen Miteinander vor allem für geringe Einkommen auch in Bockenheim zu schützen und zu fördern. Im folgenden die aktuellen Einkommensgrenzen des Frankfurt-Passes, die durch die aktuelle Entwicklung vom Ortsbeirat-2 nicht mehr als angemessen angesehen wird.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
GRÜNE, CDU, SPD, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)