Fahrbahnmarkierungen und Halteverbotsschilder im Bereich Ernst-Kahn-Straße 1 bis 45
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.12.2019, ST 2320 Betreff: Fahrbahnmarkierungen und
Halteverbotsschilder im Bereich Ernst-Kahn-Straße 1 bis 45
Im Rahmen
der Unterhaltungsmaßnahmen werden die vorhandenen Fahrbahnmarkierungen
erneuert. Die Markierungsarbeiten erfolgen entsprechend der
Witterungsverhältnisse. Im Kurvenbereich selbst gilt gemäß
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) absolutes Haltverbot. Eine Erweiterung der
Sperrflächen ist in diesem Fall entbehrlich, zumal diese Erweiterung in die
Querung für zu Fuß Gehende und Radfahrende (abgesenkter Bordstein) hineinragen
würde. Jeweils links und rechts der
Ein-/Ausfahrt der Tiefgarage "3a" besteht die Möglichkeit, zur Verdeutlichung
jeweils einen Parkwinkel anzubringen. Die Ein-/Ausfahrt der Tiefgarage "3b" ist
beidseitig bereits mit einer Grenzmarkierung (Verkehrszeichen (VZ) 299 StVO)
versehen. Auf weitere Markierung oder Beschilderung kann daher verzichtet
werden. Der Magistrat prüft den betreffenden
Fahrbahnbelag. Erforderliche Unterhaltungsarbeiten werden im Anschluss
eingeleitet. Die Straßenleuchte wird versetzt.
Der betroffene Straßenabschnitt der Ernst-Kahn-Straße
wird kontrolliert. Die Straßenschilder werden gegebenenfalls ergänzt, erneuert
bzw. vorhandene Schilder neu ausgerichtet. Eine mobile Beschilderung im Bereich der Stichstraße
ist dem Magistrat nicht bekannt und wurde nicht angeordnet. Die Ernst-Kahn-Straße wird bereits durch die
Städtische Verkehrspolizei im Rahmen der personellen Möglichkeiten regelmäßig
überwacht. Bei den Kontrollen werden die festgestellten Parkverstöße
geahndet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.09.2019, OM 5072