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Fahrbahnmarkierungen und Halteverbotsschilder im Bereich Ernst-Kahn-Straße 1 bis 45

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2320 Betreff: Fahrbahnmarkierungen und Halteverbotsschilder im Bereich Ernst-Kahn-Straße 1 bis 45 Im Rahmen der Unterhaltungsmaßnahmen werden die vorhandenen Fahrbahnmarkierungen erneuert. Die Markierungsarbeiten erfolgen entsprechend der Witterungsverhältnisse. Im Kurvenbereich selbst gilt gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) absolutes Haltverbot. Eine Erweiterung der Sperrflächen ist in diesem Fall entbehrlich, zumal diese Erweiterung in die Querung für zu Fuß Gehende und Radfahrende (abgesenkter Bordstein) hineinragen würde. Jeweils links und rechts der Ein-/Ausfahrt der Tiefgarage "3a" besteht die Möglichkeit, zur Verdeutlichung jeweils einen Parkwinkel anzubringen. Die Ein-/Ausfahrt der Tiefgarage "3b" ist beidseitig bereits mit einer Grenzmarkierung (Verkehrszeichen (VZ) 299 StVO) versehen. Auf weitere Markierung oder Beschilderung kann daher verzichtet werden. Der Magistrat prüft den betreffenden Fahrbahnbelag. Erforderliche Unterhaltungsarbeiten werden im Anschluss eingeleitet. Die Straßenleuchte wird versetzt. Der betroffene Straßenabschnitt der Ernst-Kahn-Straße wird kontrolliert. Die Straßenschilder werden gegebenenfalls ergänzt, erneuert bzw. vorhandene Schilder neu ausgerichtet. Eine mobile Beschilderung im Bereich der Stichstraße ist dem Magistrat nicht bekannt und wurde nicht angeordnet. Die Ernst-Kahn-Straße wird bereits durch die Städtische Verkehrspolizei im Rahmen der personellen Möglichkeiten regelmäßig überwacht. Bei den Kontrollen werden die festgestellten Parkverstöße geahndet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5072

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