Gehwege an der Mainzer Landstraße und der Rudolfstraße sichern
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Sollte das Parken auf dem Gehweg unterbunden werden, ist es nicht möglich, wie vom Ortsbeirat angeregt, das Parken auf der Fahrbahn zu gestatten und eine Ladezone einzurichten. Hier befindet sich ein Radfahrschutzstreifen, der aufgrund des Straßenquerschnittes nicht verschwenkt werden kann. Die Stellplätze würden bei Unterbindung des Gehwegparkens mittels baulicher Mittel ersatzlos wegfallen. Es wird gebeten, diesen Punkt im Gremium zu diskutieren und gegebenenfalls erneut vorzulegen. Zu 2.: Die Markierung von Parkwinkeln im Bereich der Zufahrten auf der Westseite wird angeordnet. Mit Pollern oder Fahrradbügeln lässt sich hier das Parken in zweiter Reihe unterbinden. Zu 3.: Eine Lieferzone in der Rudolfstraße wird angeordnet. Bezüglich der Lieferzone in der Mainzer Landstraße wird auf Punkt 1. verwiesen. Zu 4.: Grundsätzlich begrüßt der Magistrat Maßnahmen, die zur Aufwertung des öffentlichen Raums beitragen. Um im genannten Bereich die Verkehrsfläche zu entsiegeln, muss im Vorfeld der Straßenquerschnitt neu aufgeteilt werden. Die Lage der Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom, Straßenbeleuchtung) erfordert hier eine grundhafte Erneuerung der Straße. Zum jetzigen Zeitpunkt bestehen für diesen Bereich keine Planungen. Einen Zeitrahmen für eine umfangreiche Umgestaltung kann der Magistrat derzeit aufgrund bereits priorisierter Maßnahmen nicht angeben.