Geschwindigkeitskontrollen in Bornheim und im Ostend
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST
2307
Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in Bornheim und im
Ostend Der Überwachungsschwerpunkt der
Städtischen Verkehrspolizei liegt auf den Tempo-30-Bereichen. Hierbei wird die
Priorität auf die Überwachung von Schulwegen und besonders schützenswerten
Bereichen wie zum Beispiel Altenheimen oder Krankenhäusern gelegt. In den Tempo-30-Bereichen des Ortsbezirks 4 wurden
im Jahr 2018 bereits insgesamt 197 mobile Geschwindigkeitskontrollen
durchgeführt. Von insgesamt
84.299 erfassten Fahrzeugen überschritten 13.103 Fahrzeuge die zulässige
Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich (hier ab 39 km/h). Dies
entspricht einer Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 15,5 %.
Eine Intensivierung der
Überwachungsmaßnahmen kann nicht erfolgen, da dies zu Lasten der
Überwachungsintensität anderer verkehrlicher Schwerpunkte ginge. Von den genannten Geschwindigkeitskontrollen
entfielen zwei Kontrollen auf die Straße Bornheimer Landwehr. Von insgesamt 147
gemessenen Fahrzeugen überschritten fünf Fahrzeuge die zulässige
Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich (hier ab 39 km/h). Dies
entspricht einer Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 3,4 %.
Auch in der Ringelstraße wurde eine Kontrolle
durchgeführt. Von insgesamt 134 gemessenen Fahrzeugen überschritten neun
Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich (hier
ab 39 km/h). Dies entspricht einer Übertretungsquote im sanktionierbaren
Bereich von 6,7 %. In der Rendeler Straße wurden drei
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Von insgesamt 941 gemessenen
Fahrzeugen überschritten 51 Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit im
sanktionierbaren Bereich (hier ab 39 km/h). Dies entspricht einer
Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 5,4 %. In der Rhönstraße wurden bereits 16
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Von insgesamt 2.460 gemessenen
Fahrzeugen überschritten 348 Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit im
sanktionierbaren Bereich (hier ab 39 km/h). Dies entspricht einer
Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 14,1 %. Ob die örtlichen Gegebenheiten in der Straße
Alt-Bornheim Geschwindigkeitskontrollen zulassen, wird noch geprüft. Im Bereich des Ortsbezirks 4 hat die Städtische
Verkehrspolizei auf der Hanauer Landstraße zwei Standorte für
Geschwindigkeitskontrollen mittels des Enforcement-Trailers (zwischen der
Schwedlerstraße und der Hugo-Stinnes-Straße und zwischen der Leibbrandstraße
und der Schwedlerstraße). Seit der Anschaffung im Juli 2017 wurden bereits
sechs Kontrollen in Fahrtrichtung Innenstadt durchgeführt. In Fahrtrichtung Ratswegkreisel
waren aufgrund der dortigen Baustelle noch keine Kontrollen möglich. Ebenso ist auf der Friedberger Landstraße in Höhe
der Friedberger Warte ein Standort für den Enforcement-Trailer. Dort wurden
bereits zwei Kontrollen durchgeführt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 11.09.2018, OM 3634