Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Geschwindigkeitskontrollen in Bornheim und im Ostend

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2307 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in Bornheim und im Ostend Der Überwachungsschwerpunkt der Städtischen Verkehrspolizei liegt auf den Tempo-30-Bereichen. Hierbei wird die Priorität auf die Überwachung von Schulwegen und besonders schützenswerten Bereichen wie zum Beispiel Altenheimen oder Krankenhäusern gelegt. In den Tempo-30-Bereichen des Ortsbezirks 4 wurden im Jahr 2018 bereits insgesamt 197 mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Von insgesamt 84.299 erfassten Fahrzeugen überschritten 13.103 Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich (hier ab 39 km/h). Dies entspricht einer Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 15,5 %. Eine Intensivierung der Überwachungsmaßnahmen kann nicht erfolgen, da dies zu Lasten der Überwachungsintensität anderer verkehrlicher Schwerpunkte ginge. Von den genannten Geschwindigkeitskontrollen entfielen zwei Kontrollen auf die Straße Bornheimer Landwehr. Von insgesamt 147 gemessenen Fahrzeugen überschritten fünf Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich (hier ab 39 km/h). Dies entspricht einer Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 3,4 %. Auch in der Ringelstraße wurde eine Kontrolle durchgeführt. Von insgesamt 134 gemessenen Fahrzeugen überschritten neun Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich (hier ab 39 km/h). Dies entspricht einer Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 6,7 %. In der Rendeler Straße wurden drei Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Von insgesamt 941 gemessenen Fahrzeugen überschritten 51 Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich (hier ab 39 km/h). Dies entspricht einer Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 5,4 %. In der Rhönstraße wurden bereits 16 Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Von insgesamt 2.460 gemessenen Fahrzeugen überschritten 348 Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich (hier ab 39 km/h). Dies entspricht einer Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 14,1 %. Ob die örtlichen Gegebenheiten in der Straße Alt-Bornheim Geschwindigkeitskontrollen zulassen, wird noch geprüft. Im Bereich des Ortsbezirks 4 hat die Städtische Verkehrspolizei auf der Hanauer Landstraße zwei Standorte für Geschwindigkeitskontrollen mittels des Enforcement-Trailers (zwischen der Schwedlerstraße und der Hugo-Stinnes-Straße und zwischen der Leibbrandstraße und der Schwedlerstraße). Seit der Anschaffung im Juli 2017 wurden bereits sechs Kontrollen in Fahrtrichtung Innenstadt durchgeführt. In Fahrtrichtung Ratswegkreisel waren aufgrund der dortigen Baustelle noch keine Kontrollen möglich. Ebenso ist auf der Friedberger Landstraße in Höhe der Friedberger Warte ein Standort für den Enforcement-Trailer. Dort wurden bereits zwei Kontrollen durchgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2018, OM 3634

Verknüpfte Vorlagen