Verkauf der ehemaligen ABG Firmenzentrale
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2307
Betreff: Verkauf der ehemaligen ABG Firmenzentrale Zur o. g. Ortsbeiratsanregung nimmt die ABG Frankfurt Holding GmbH wie folgt Stellung: Zu
- : Die ABG FRANKFURT HOLDING hat im Jahr 2012 im Hinblick auf die Aufgabe der Firmenzentrale in der Elbestraße 48 den Markt sondiert ebenso im Hinblick auf die Veräußerung dieser Liegenschaft. Im Rahmen dieser Sondierungsmaßnahmen kam auch der Kontakt zur späteren Käuferin zustande. Zu 2.: Im Rahmen dieser Sondierungsmaßnahmen wurde mit allen Erwerbsinteressenten im Jahr 2012 Gespräche über die Veräußerung der Liegenschaft geführt. Dabei wurde insbesondere den Erwerbsinteressenten die Gelegenheit der Besichtigung des Objektes gegeben sowie erforderliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Zu 3.: Der Aufsichtsrat der ABG FRANKFURT HOLDING wurde nicht nur in die Entscheidung über den Verkauf des Objektes Elbestraße 48 eingezogen. Vielmehr hat der Aufsichtsrat am 18.12.2013 beschlossen, das Objekt zu veräußern. Zu 4.: Weitere Geschäftsbeziehungen zu Verantwortlichen der Käuferin gab und gibt es nicht. Zu 5.: Wie bereits unter
- und
- ausgeführt, wurden die Verkaufsverhandlungen im Jahr 2012 geführt. Zum damaligen Zeitpunkt lagen keine Erkenntnisse darüber vor, dass der gesetzliche Vertreter der Käuferin im Jahr 2015/2016 Subjekt von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverhandlungen werden wird. Zu 6.: Die ABG FRANKFURT HOLDING hat das Bundesdatenschutzgesetz beachtet. Dies verbietet es, mitzuteilen, welche Bank eine Bankgarantie und/oder Bürgschaften gestellt hat. Im Übrigen werden üblicherweise bei Grundstücksgeschäften keine Bürgschaften von Banken gestellt. So war dies auch im vorliegenden Veräußerungsvorgang der Fall.