EILT: Frankfurt rückt zusammen? - Zugang zur Lebensmittel- und Wohnversorgung ab Winter 2022 auch bei niedrigem Einkommen sicherstellen
Stellungnahme des Magistrats
Durch die umfänglichen Maßnahmen der Bundesregierung (Bürgergeld, Wohngeld, Strom-/Gaspreisbremse) wurden Entlastungen geschaffen, die zur Verbesserung der finanziellen Situation auf breiterer Basis beitragen. Unabhängig davon werden seitens des Magistrats verschiedene Maßnahmen und Lösungsansätze beschritten, um hilfesuchenden Menschen in Frankfurt am Main schnell und unbürokratisch zu helfen. An erster Stelle steht die Nutzung der vorhandenen staatlichen Unterstützungssysteme, um finanzielle Hilfen zu realisieren. Dazu sind die Sozialrathäuser auf ein erhöhtes Beratungsaufkommen eingestellt. Es gilt vorrangig Hilfesuchende, sowohl mit oder ohne Leistungsbezug über sozialrechtliche Instrumente, die zur Deckung grundständiger Bedarfe zur Verfügung stehen, aufzuklären und Bewilligungen zu realisieren. An erster Stelle ist dabei die Übernahme von erhöhten Heizkostenabrechnungen zu nennen, aber auch die Behebung von sogenannten Stromschulden kann eine Rolle spielen. Informationsunterlagen und -kampagnen sind in Planung und Umsetzung. Zusätzlich haben die vier größten Wohnungsbaugesellschaften in Frankfurt am Main (ABG Frankfurt Holding, Vonovia, GWH und Nassauische Heimstätte) bereits Ende September mitgeteilt, dass aufgrund von steigenden Heizkosten- oder Energiekostenvorauszahlungen keine Kündigungen ausgesprochen werden. Von Zahlungsschwierigkeiten betroffene Haushalte sollen mit den Verwaltungen der Unternehmen zeitnah Kontakt aufnehmen, um Vereinbarungen zu Stundungen und Ratenzahlungen zu treffen. Hier kann von Seiten der Sozialrathäuser in Kooperation mit den Schuldenberatungen interveniert und unterstützt werden. In Frankfurt am Main sind indessen Angebote zur Lebensmittelversorgung von Menschen mit geringem Einkommen schon seit mehreren Jahren vorhanden und sehr erfolgreich. So leistet das Rathaus für Senioren des Jugend- und Sozialamtes mit dem "Frankfurter Mittagstisch" einen wesentlichen Beitrag. Die Kooperationen mit verschiedenen Trägern umfassen den Mittagstisch in Seniorenrestaurants sowie Angebote für Essen auf Rädern. Die Anspruchsberechtigten erhalten nach Einkommensprüfung in den Sozialrathäusern eine sogenannte "Grüne Karte" auf die für die Mittagsangebote der kooperierenden Einrichtungen ein städtischer Zuschuss gewährt wird. Der Zuschuss ist aktuell mit Wirkung ab 01. Dezember 2022 vor dem Hintergrund der Preisentwicklung erhöht worden. Hier leistet der Frankfurter Mittagstisch einen substanziellen Beitrag, dass insbesondere ältere Menschen mit einem geringen Einkommen und mit Mobilitätseinschränkungen eine vergünstigte Mittagsversorgung in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus sind im Rathaus für Senioren vielseitige zugehende Unterstützungsstrukturen und Projekte angebunden, die im Bedarfsfall an die Frankfurter Stadtbevölkerung kommuniziert werden, um Betroffene an das Hilfesystem anzugliedern. Dazu gehören etwa die Projekte aus dem zugehenden Teil "Würde im Alter" sowie die Anbieter niedrigschwelliger Unterstützung gem. § 45a SGB XI. Neben der geplanten Einführung eines Deutschlandtickets im ÖPNV sind Vergünstigungen auch in Frankfurt am Main vorgesehen. Für die jetzt anstehende Tarifanpassung zum 01.01.2023 wird z.B. eine Erhöhung der Zuschüsse für Zeitkarten von aktuell zwischen 20 % und 35 % je nach Tarifprodukt auf dann pauschal 70 % der Regelpreise für Frankfurt-Pass-Inhaber umgesetzt. Außerdem wird durch eine Erhöhung der städtischen Preisauffüllungen die Preiserhöhung des RMV für Kinderfahrscheine zum 01.01.2023 komplett übernommen, sodass die Preise für Kinder in Frankfurt am Main nicht ansteigen. Mietende mit niedrigem Einkommen sollten darüber hinaus dringend prüfen bzw. prüfen lassen, ob Ansprüche auf staatliche Unterstützungsleistungen wie etwa Wohngeld bestehen können. Die Wohngeldstelle im Amt für Wohnungswesen ist per E-Mail unter Wohngeld@stadt-frankfurt.de erreichbar. Eine erste Einschätzung gibt der Online-Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter BMWSB - Wohngeld - Wohngeldrechner (gültig ab 01. Januar 2022) (bund.de) oder BMWSB - Wohngeld - VORLÄUFIGER WohngeldPlus-Rechner (gültig ab 01. Januar 2023) (bund.de).