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Eilt: Frankfurt rückt zusammen? - Zugang zur Lebensmittel- und Wohnversorgung ab Winter 2022 auch bei niedrigem Einkommen sicherstellen

Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 2

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, in einer Frist von vier Wochen zu prüfen und zu berichten, a) ob der Magistrat durch ein eigenes Konzept der akuten Bedarfssicherung den Zugang zur Versorgung für die Teile der Frankfurter Bevölkerung ab dem Winter 2022 sicherstellen will, die sich aufgrund ihres niedrigen Einkommens Lebensmittel und Haushaltsgüter des täglichen Bedarfs mutmaßlich nicht mehr leisten können, da durch die aktuellen Preissteigerungen für Lebensmittel und Energie deren Einkommen nicht mehr ausreichen wird. Falls die Antwort auf die Frage unter Buchstabe a) "ja" lauten sollte, wird gebeten, dieses Konzept einer akuten Bedarfssicherung zu skizzieren und die folgenden Fragen zu beantworten: b) Wie würden z. B. Lebensmittel und Haushaltsgüter des täglichen Bedarfs an die Betroffenen ausgereicht werden, soweit die Kommune hier akuten Bedarf erkennt? c) Wird der Lebensmitteleinzelhandel (Supermärkte und Discountmärkte) in ein Konzept einer akuten Bedarfssicherung eingebunden? d) Ist geplant, in den Frankfurter Stadtteilen auch nichtstädtische Sozialträger und Ehrenamtsorganisationen (z. B. Tafeln) einzubinden? Falls die Antwort auf diese Frage "ja" lauten sollte, schlägt der Ortsbeirat 2 für den Bockenheimer Stadtteil die Aktiven der AdA-Kantine vor und ist gerne bereit dem Magistrat für das Gebiet des Ortsbeirates 2 kurzfristig weitere Vorschläge zu unterbreiten. e) Sind Vergünstigungen im ÖPNV vorgesehen? f) Gibt es Pläne, wie die Frankfurter Bevölkerung vor Wohnungsverlust durch rapide steigende Energiekosten (z. B. Gas und Strom) geschützt werden soll? g) Wie und an welcher Einkommensgrenze würde der Bedarf für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger festgestellt werden? Müssen die bislang festgesetzten Bedarfsgrenzen (Beispiel: Einkommensgrenzen für Frankfurter Pass) nicht in dieser besonderen Situation als überholt angenommen werden? h) Haben in diesem Zusammenhang aus Sicht des Magistrats Bund und/oder Land eine besondere gesetzgeberische Verantwortung, der sie nachzukommen haben, und die Voraussetzung für die Umsetzung eines effektiven Konzepts einer akuten Bedarfssicherung der Stadt Frankfurt wären? i) Ist ein besonderes Nothilfeprojekt für obdachlose Menschen 2022/2023 für Frankfurt geplant, um der steigenden Anzahl und Not von obdachlosen Menschen zu begegnen? j) Wie wird der Magistrat ein kurzfristig wirksames Konzept einer akuten Bedarfssicherung haushaltstechnisch darstellen? Ist in diesem Zusammenhang ggf. die Aufsetzung eines Sondervermögens der Stadt Frankfurt zur akuten Bedarfssicherung beabsichtigt?