Verhinderung der Einfahrt von Nichtanliegerinnen und Nichtanliegern in den Riederwald bei Veranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2298
Betreff: Verhinderung der Einfahrt von Nichtanliegerinnen und Nichtanliegern in den Riederwald bei Veranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang Nach Auskunft des Betreibers des Stadions am Bornheimer Hang sehen die Verträge mit Dritten zur Nutzung des Stadions die vom Ortsbeirat gewünschte Regelung vor. Dort heißt es: "Der Mieter ist eigenständig für die Organisation und Sicherheit bei den Spielen verantwortlich und stellt auf eigene Kosten das hierfür erforderliche Ordnungspersonal. Hierzu gehören auch die Kosten des aufgrund städtischer Verfügung durch Ordnungskräfte zu sichernden Stadtteils Riederwald." Ungeachtet dessen strebt der Betreiber einen Austausch mit der zuständigen Polizeidirektion und dem Ordnungsamt an, um hier zu einer für alle Beteiligten und Betroffenen optimierten Lösung zu gelangen.