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Verhinderung der Einfahrt von Nichtanliegerinnen und Nichtanliegern in den Riederwald bei Veranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2298 Betreff: Verhinderung der Einfahrt von Nichtanliegerinnen und Nichtanliegern in den Riederwald bei Veranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang Nach Auskunft des Betreibers des Stadions am Bornheimer Hang sehen die Verträge mit Dritten zur Nutzung des Stadions die vom Ortsbeirat gewünschte Regelung vor. Dort heißt es: "Der Mieter ist eigenständig für die Organisation und Sicherheit bei den Spielen verantwortlich und stellt auf eigene Kosten das hierfür erforderliche Ordnungspersonal. Hierzu gehören auch die Kosten des aufgrund städtischer Verfügung durch Ordnungskräfte zu sichernden Stadtteils Riederwald." Ungeachtet dessen strebt der Betreiber einen Austausch mit der zuständigen Polizeidirektion und dem Ordnungsamt an, um hier zu einer für alle Beteiligten und Betroffenen optimierten Lösung zu gelangen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1984 Antrag vom 28.03.2023, OF 430/11 Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3818 Antrag vom 15.07.2024, OF 653/11 Auskunftsersuchen vom 02.09.2024, V 997

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