Verhinderung der Einfahrt von Nichtanliegerinnen und Nichtanliegern in den Riederwald bei Veranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.11.2017, ST 2298 Betreff: Verhinderung der Einfahrt von
Nichtanliegerinnen und Nichtanliegern in den Riederwald bei Veranstaltungen im
Stadion am Bornheimer Hang Nach Auskunft des Betreibers des
Stadions am Bornheimer Hang sehen die Verträge mit Dritten zur Nutzung des
Stadions die vom Ortsbeirat gewünschte Regelung vor. Dort heißt es: "Der Mieter ist eigenständig für die
Organisation und Sicherheit bei den Spielen verantwortlich und stellt auf
eigene Kosten das hierfür erforderliche Ordnungspersonal. Hierzu gehören auch
die Kosten des aufgrund städtischer Verfügung durch Ordnungskräfte zu
sichernden Stadtteils Riederwald." Ungeachtet dessen strebt der Betreiber einen
Austausch mit der zuständigen Polizeidirektion und dem Ordnungsamt an, um hier
zu einer für alle Beteiligten und Betroffenen optimierten Lösung zu
gelangen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.08.2017, OM 1984
Antrag vom
28.03.2023, OF
430/11
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3818
Antrag vom
15.07.2024, OF
653/11
Auskunftsersuchen vom 02.09.2024, V 997