Schutz des Stadtteils Riederwald bei Großveranstaltungen im Stadion am Bornheimer Hang
Stellungnahme des Magistrats
Von der Nutzung einer ortsfesten Veranstaltungsstätte ausgehende verkehrliche Folgen können durch die Straßenverkehrsbehörde nur mittelbar beeinflusst werden. Eine nicht ordnungswidrige Nutzung von straßenseitigem Parkraum im Riederwald ist ferner nicht grundsätzlich zu beanstanden, wo sie im Rahmen des Gemeingebrauchs stattfindet. Hier vorbeugend konzeptionell oder auch durch Einsatz von Verkehrshelfer:innen tätig zu werden liegt in der Betreiberverantwortung, auf die die Straßenverkehrsbehörde keinen Einfluss hat. Die FSV Frankfurt 1899 Fußball GmbH ist der Betreiber des Stadions gemäß der hessischen Versammlungsstättenrichtlinie (VStättR Hessen). Ab einer Stadionkapazität von 5000 Zuschauern schreibt die Richtlinie ein Sicherheitskonzept und einen Ordnungsdienst vor. Das Sicherheitskonzept und für dessen Einhaltung sowie die Leitung des Ordnungsdienstes liegt in der Verantwortung des Betreibers bzw. des Veranstalters. Der Magistrat ist selbstverständlich bereit, hier umsetzungsorientierte Hinweise zu geben. Die städtische Verkehrspolizei wird ansonsten nur im Rahmen des allgemeinen Streifendienstes tätig. Sollte aus Sicht des Ortsbeirats weiterhin Handlungsbedarf bestehen, beteiligt sich der Magistrat gerne an einem Runden Tisch mit dem Betreiber.