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SAALBAU Schönhof - mehr Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2284 Betreff: SAALBAU Schönhof - mehr Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger Die Rödelheimer Straße liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone. Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sind Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) in Tempo-30-Zonen entbehrlich. An der benannten Stelle gibt es zur Sicherung der zu Fuß Gehenden bereits eine baulich angelegte Querungshilfe. Wegen der fehlenden Sichtbeziehung für den aus der Straße "An den Bangerten" kommenden Fahrverkehr würde die Anlage eines Fußgängerüberweges an dieser Stelle zu gefährlichen Situationen führen und ist daher nicht zweckdienlich (zu Fuß Gehende wiegen sich in Sicherheit und queren die Straße, ohne auf den Verkehr zu achten). Um den Kfz-Verkehr auf kreuzende Radfahrende hinzuweisen, wird in beiden Richtungen jeweils ein Verkehrszeichen 138-10 Straßenverkehrs-Ordnung (Achtung! Radfahrer!) aufgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5125