SAALBAU Schönhof - mehr Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.12.2019, ST 2284 Betreff: SAALBAU Schönhof - mehr Sicherheit für
Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger
Die
Rödelheimer Straße liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone. Gemäß den Richtlinien
für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sind
Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) in Tempo-30-Zonen entbehrlich. An der benannten Stelle gibt es zur Sicherung der zu
Fuß Gehenden bereits eine baulich angelegte Querungshilfe. Wegen der fehlenden
Sichtbeziehung für den aus der Straße "An den Bangerten" kommenden Fahrverkehr
würde die Anlage eines Fußgängerüberweges an dieser Stelle zu gefährlichen
Situationen führen und ist daher nicht zweckdienlich (zu Fuß Gehende wiegen
sich in Sicherheit und queren die Straße, ohne auf den Verkehr zu achten).
Um den Kfz-Verkehr auf kreuzende Radfahrende
hinzuweisen, wird in beiden Richtungen jeweils ein Verkehrszeichen 138-10
Straßenverkehrs-Ordnung (Achtung! Radfahrer!) aufgestellt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.09.2019, OM 5125