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Wie groß kann das Gebäude für ein soziales Zentrum auf dem Gelände der Rot-Kreuz-Baracke in der Kaufunger Straße 9 werden?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Das Gelände gehört zu der geplanten Grundschule Bockenheim in der Schloßstraße 29, deren Bau im März 2022 begonnen hat. Im Rahmen der Planung für die Grundschule wurden verschiedene Bebauungsmöglichkeiten für eine Sporthalle geprüft, ohne weitere Ermittlung der detaillierten Abstandsflächen. Ungeachtet dessen ist festzustellen, dass der Magistrat die Auffassung des Ortsbeirats, wonach aus § 34 Baugesetzbuch (BauGB) die beschriebene Bebauung hergeleitet werden kann, nicht teilt. Die Linie aus dem Fluchtlinienplan ist nicht als Baulinie, sondern als Straßenbegrenzungslinie zu interpretieren. Die Bauflucht der nördlich angrenzenden Gebäude sowie des Schulgebäudes ist maßgeblich. Zudem steht das Gebäude der Kaufunger Straße 7 als Grenzbebauung mit Balkonen am Grundstück ohne Eintragung von Baulasten, sodass eine Fortführung bzw. Wiederherstellung des Blockrandes nicht möglich ist. Um einen großen Baukörper abzubilden, müssten letztendlich einige Bäume gefällt werden. Diese werden derzeit für die Bauarbeiten der Grundschule aufwendig geschützt. Eine neue Bebauung muss immer den Abstand bis zur Baumkrone zuzüglich 1,50 Meter Radius berücksichtigen. Nach grober Einschätzung des Magistrats könnte maximal eine Grundfläche von 400 m2 bebaut werden. Eine Mehrgeschossigkeit von z. B. vier Geschossen sieht der Magistrat als nicht realistisch an. Verbindliche Aussagen können jedoch nur im Rahmen einer Bauvoranfrage gemacht werden.