Wie groß kann das Gebäude für ein soziales Zentrum auf dem Gelände der Rot-Kreuz-Baracke in der Kaufunger Straße 9 werden?
Antrag
Der Magistrat wird beauftragt, zu Prüfen und zu Berichten, wie Groß ein Gebäude für ein soziales Zentrum als Ersatz für den Bürgertreff Schwälmerstraße werden kann. Dabei sind die Fluchtlinien im Fluchtlinien-Plan f 1631vom 22.06.1953 sowie § 34 BauGesetzbuch ( bauen im Innenbereich ohne Qualifizierten Bebauungsplan) zu berücksichtigen.
Begründung
Für das Gelände der Rot Kreuz Baracke in der Kaufungerstraße 9 legt der gültige Fluchtlinienplan F 1631 vom 22.06.1953 eine Bebauung entlang der Fluchtlinie entlang des Gehweges der Kaufunger Straße fest. Dies würde bedeuten, das theoretisch eine Blockrandbebauung von der Hausnummer 7 bis zum Gebäude der Kaufunger Schule möglich wäre. Berücksichtigt man den § 34 Baugesetzbuch, der im Innenbereich bei dem Fehlen von Qualifizierten Bebauungsplänen, welche die Art und das Maß der Bebauung auf den Grundstücken festlegen, so kann hier eine Bebauung wie in der Nachbarschaft stattfinden. Dies würde bedeuten, das auf dem Gelände der Rot Kreuz Baracke in der Kaufunger Straße 9, ein Gebäude mit 4 Geschossen bis zum Rand des Gehweges gebaut werden kann. Die Gebäude Kaufunger Straße 7 und die Kaufunger schule, Kaufunger Straße 11 sind jeweils 4 Geschossig. Ausserdem war auf dem Gelände Kaufunger Straße 9 vor dem zweiten Weltkrieg ein Mehrgeschossiges zerstörtes Gebäude vorhanden, wie aus dem Fluchtlinienplan F 1631 vom 22.06.1953 hervorgeht.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Die Vorlage OF 351/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen" ersatzlos gestrichen wird.