Zweckentfremdung des öffentlichen Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe - Niedergärtenstraße 21
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.12.2019, ST 2273 Betreff: Zweckentfremdung des öffentlichen
Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe - Niedergärtenstraße
21 Aufgrund entsprechender Hinweise hat der Magistrat im November
2018 die Situation vor Ort überprüft und festgestellt, dass tatsächlich Teile
der erstellten Außentreppe in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragten. Auf
Veranlassung des Magistrats hat der Bauherr diese allerdings noch in 2018
entsprechend zurückgebaut. Die Bestätigung eines Vermessers hierzu liegt dem
Magistrat vor. Aufgrund der durchgehenden Pflasterung des
Bürgersteigs und des privaten Grundstücks kann nach wie vor durchaus der
Eindruck entstehen, als befinde sich die Außentreppe auf der öffentlichen
Verkehrsfläche. Das ist aber ausdrücklich nicht der Fall. Die Treppe ist
vielmehr gänzlich auf dem eigenen Baugrundstück montiert. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.09.2019, OM 5080
Antrag vom
27.01.2020, OF
910/10