Zweckentfremdung des öffentlichen Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe - Niedergärtenstraße 21
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2273
Betreff: Zweckentfremdung des öffentlichen Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe - Niedergärtenstraße 21 Aufgrund entsprechender Hinweise hat der Magistrat im November 2018 die Situation vor Ort überprüft und festgestellt, dass tatsächlich Teile der erstellten Außentreppe in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragten. Auf Veranlassung des Magistrats hat der Bauherr diese allerdings noch in 2018 entsprechend zurückgebaut. Die Bestätigung eines Vermessers hierzu liegt dem Magistrat vor. Aufgrund der durchgehenden Pflasterung des Bürgersteigs und des privaten Grundstücks kann nach wie vor durchaus der Eindruck entstehen, als befinde sich die Außentreppe auf der öffentlichen Verkehrsfläche. Das ist aber ausdrücklich nicht der Fall. Die Treppe ist vielmehr gänzlich auf dem eigenen Baugrundstück montiert.