Zweckentfremdung des öffentlichen Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe - Niedergärtenstraße 21
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM
5080 entstanden aus Vorlage:
OF 808/10 vom
26.08.2019 Betreff: Zweckentfremdung des öffentlichen
Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe - Niedergärtenstraße
21 Seit 2018 steht die Treppe auf öffentlichem Grund. Aufgrund
von Beschwerden Eckenheimer Bürger soll von der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt
eine Korrektur veranlasst worden sein. Wenn das stimmt, kann man die Korrektur
höflich ausgedrückt allenfalls als kosmetische Operation bezeichnen. Die
tragenden Säulen der Treppe stehen nach wie vor auf der öffentlichen
Fläche. Der Magistrat wird gebeten, den
ursprünglichen Grenzverlauf wiederherstellen sowie den beschädigten Bürgersteig
auf Kosten des Verursachers instand setzen zu lassen. Begründung: In Alt-Eckenheim sind die Bürgersteige schmal und
werden häufig von Fahrzeugen widerrechtlich zugeparkt. Fußgänger, Personen mit
Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und ältere Menschen müssen oft auf die Fahrbahn
ausweichen, so auch an dieser Stelle. Das ist trotz der Tempo-30-Zone an dieser
Ecke manchmal lebensgefährlich. Bürger berichteten ferner, dass die Bauaufsicht
aufgrund ihrer ermessensrechtlichen Befugnisse den aktuellen Zustand genehmigt
haben soll. Dies sei völlig unverständlich, weil auf dem privaten Gelände
genügend Platz für eine Treppe vorhanden sei, sodass nicht öffentlicher Grund
verschenkt werden müsse. Wenn dem so sein sollte, ist Abstimmungsbedarf
zwischen dem Verkehrs- und dem Baudezernat erforderlich. Es kann nicht sein,
dass vom Verkehrsdezernat dringend Platz für eine sichere Trennung von
Verkehrsströmen, z. B. für Fahrradwege, benötigt wird und auf der anderen Seite
öffentlicher Raum zur privaten Disposition freigegeben wird.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.12.2019, ST 2273
Antrag vom
27.01.2020, OF
910/10 Aktenzeichen: 63 0