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Zweckentfremdung des öffentlichen Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe - Niedergärtenstraße 21

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5080 entstanden aus Vorlage: OF 808/10 vom 26.08.2019 Betreff: Zweckentfremdung des öffentlichen Bürgersteigs durch Überbauung mit einer privaten Treppe - Niedergärtenstraße 21 Seit 2018 steht die Treppe auf öffentlichem Grund. Aufgrund von Beschwerden Eckenheimer Bürger soll von der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt eine Korrektur veranlasst worden sein. Wenn das stimmt, kann man die Korrektur höflich ausgedrückt allenfalls als kosmetische Operation bezeichnen. Die tragenden Säulen der Treppe stehen nach wie vor auf der öffentlichen Fläche. Der Magistrat wird gebeten, den ursprünglichen Grenzverlauf wiederherstellen sowie den beschädigten Bürgersteig auf Kosten des Verursachers instand setzen zu lassen. Begründung: In Alt-Eckenheim sind die Bürgersteige schmal und werden häufig von Fahrzeugen widerrechtlich zugeparkt. Fußgänger, Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und ältere Menschen müssen oft auf die Fahrbahn ausweichen, so auch an dieser Stelle. Das ist trotz der Tempo-30-Zone an dieser Ecke manchmal lebensgefährlich. Bürger berichteten ferner, dass die Bauaufsicht aufgrund ihrer ermessensrechtlichen Befugnisse den aktuellen Zustand genehmigt haben soll. Dies sei völlig unverständlich, weil auf dem privaten Gelände genügend Platz für eine Treppe vorhanden sei, sodass nicht öffentlicher Grund verschenkt werden müsse. Wenn dem so sein sollte, ist Abstimmungsbedarf zwischen dem Verkehrs- und dem Baudezernat erforderlich. Es kann nicht sein, dass vom Verkehrsdezernat dringend Platz für eine sichere Trennung von Verkehrsströmen, z. B. für Fahrradwege, benötigt wird und auf der anderen Seite öffentlicher Raum zur privaten Disposition freigegeben wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2273 Antrag vom 27.01.2020, OF 910/10 Aktenzeichen: 63 0