Sitzbank am Bücherschrank Glauburgstraße/Ecke Eckenheimer Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2273
Betreff: Sitzbank am Bücherschrank Glauburgstraße/Ecke Eckenheimer Landstraße Der Magistrat hat die vorgeschlagene Aufstellungsvariante geprüft und teilt mit, dass die Bank nicht wie angedacht montiert werden kann. Sämtliche Einbauten im öffentlichen Straßenbereich müssen einen Abstand von mindestens 50 cm zum Bordstein, bzw. zu Trennstreifen aufweisen (Lichtraumprofil). Dies vorausgesetzt würde bedeuten, dass die Bank unter Wahrung des Abstandes zum Autoabstellplatz zu dicht an dem Bücherschrank stehen würde. Alternativ schlägt der Magistrat vor, die Bank in die ausreichend dimensionierte Baumscheibe zu integrieren. In diesem Zusammenhang wird die Baumscheibe dann neu bepflanzt. Ein Verlust an Vegetationsfläche fällt kaum ins Gewicht, da lediglich die Bankfüße im Beet stehen würden.