Sitzbank am Bücherschrank Glauburgstraße/Ecke Eckenheimer Landstraße
Vorlagentyp: OF ÖkoLinX-ARL
Begründung
Glauburgstraße/Ecke Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird beauftragt zwischen Bücherschrank Glauburgstr./ Ecke Eckenheimer Landstr. und den Autoparkplätzen eine Sitzbank mit Blickrichtung auf den Bücherschrank und Baum direkt an der Begrenzung des Autoabsteilplatzes aufzustellen. Begründung: Das Aussuchen von Büchern kostet Zeit. Viele Menschen können zum Aussuchen der Bücher nicht so lange stehen oder wollen Probelesen. An den meisten Bücherschränken im Nordend steht bereits eine Bank. Die Sitzbank direkt an der Begrenzung des Autoparkplatzes beendet auch das falsche Einparken in Richtung Bücherschrank und hier ist der größte Abstand zum Bücherschrank.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2018, OF 538/3
Betreff: Sitzbank am Bücherschrank
Glauburgstraße/Ecke Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat beschließt:
Der Magistrat wird beauftragt zwischen Bücherschrank
Glauburgstr./ Ecke Eckenheimer Landstr. und den Autoparkplätzen eine Sitzbank
mit Blickrichtung auf den Bücherschrank und Baum direkt an der Begrenzung des
Autoabsteilplatzes aufzustellen. Begründung: Das Aussuchen von Büchern kostet Zeit. Viele
Menschen können zum Aussuchen der Bücher nicht so lange stehen oder wollen
Probelesen. An den meisten Bücherschränken im Nordend steht bereits eine Bank.
Die Sitzbank direkt an der Begrenzung des Autoparkplatzes beendet auch das
falsche Einparken in Richtung Bücherschrank und hier ist der größte Abstand zum
Bücherschrank.
Antragsteller:
ÖkoLinX-ARL
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Antrag vom
30.07.2018, OF
500/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 3
am 13.09.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3651 2018
Anregung an den
Magistrat OM 3652
2018 1. Die Vorlage OF 500/3 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass das Wort "oder" bei dem letzten Spiegelstrich des
Tenors durch das Wort "und" ersetzt wird.
2.
Die
Vorlage OF 538/3 wird als Auftrag an den Magistrat zur Prüfung und
Berichterstattung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme