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Was wird aus dem ehemaligen "Caspari"-Gelände, Peter-Henlein-Straße 10?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2272 Betreff: Was wird aus dem ehemaligen "Caspari"-Gelände, Peter-Henlein-Straße 10? Zu 1. und 2.: Der Magistrat hat eine Genehmigung auf Grundstücksteilung und eine Abbruchgenehmigung erteilt. Bauanträge wurden bisher noch nicht eingereicht. Im Rahmen der Bauberatung wurden jedoch Planungen für eine Neubebauung vorgelegt. Den planungsrechtlichen Rahmen des Baugrundstückes stellt der Fluchtlinienplan F1850 und in Teilen die Erhaltungssatzung E18 Eckenheim dar. Zukünftige Vorhaben müssen sich dementsprechend nach § 34 des Baugesetzbuches einfügen. Die Umgebung ist wesentlich geprägt von Siedlungshäusern und Zeilen aus der Nachkriegszeit. Die derzeitigen Planungen sehen vor, dieses Motiv aufzugreifen und in dieser Baulücke Einfamilienhäuser/ Reihenhäuser errichten. Zu 3.: Der Bauherr wurde im Rahmen der Bauberatung auf die bestehenden Wohnungsbauförderprogramme hingewiesen, eine rechtliche Verpflichtung zur Errichtung von gefördertem Wohnraum besteht jedoch nicht. In den bekannten Planungen ist geförderter Wohnraum nicht vorgesehen. Zu 4.: Die vom Bauherrn eingeholte Baumfällgenehmigung setzte ausdrücklich voraus, dass vor deren Inanspruchnahme die Genehmigung für eine Neubebauung vorliegen muss. In den durchgeführten Bauberatungen wurde zudem stets darauf hingewiesen, dass die Bäume in die Planung einer Neubebauung zu integrieren sind. Dennoch erfolgt illegal bereits die Fällung von 22 Nadelbäumen. Der Magistrat prüft die Einleitung eines entsprechenden Verwaltungsverfahrens. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4903