Was wird aus dem ehemaligen "Caspari"-Gelände, Peter-Henlein-Straße 10?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.12.2019, ST 2272 Betreff: Was wird aus dem ehemaligen
"Caspari"-Gelände, Peter-Henlein-Straße 10?
Zu 1. und 2.:
Der Magistrat hat eine
Genehmigung auf Grundstücksteilung und eine Abbruchgenehmigung erteilt.
Bauanträge wurden bisher noch nicht eingereicht. Im Rahmen der Bauberatung
wurden jedoch Planungen für eine Neubebauung vorgelegt. Den planungsrechtlichen Rahmen des Baugrundstückes
stellt der Fluchtlinienplan F1850 und in Teilen die Erhaltungssatzung E18
Eckenheim dar. Zukünftige Vorhaben müssen sich dementsprechend nach § 34 des
Baugesetzbuches einfügen. Die Umgebung ist wesentlich geprägt von
Siedlungshäusern und Zeilen aus der Nachkriegszeit. Die derzeitigen Planungen
sehen vor, dieses Motiv aufzugreifen und in dieser Baulücke Einfamilienhäuser/
Reihenhäuser errichten. Zu 3.: Der Bauherr wurde im Rahmen der Bauberatung auf die
bestehenden Wohnungsbauförderprogramme hingewiesen, eine rechtliche
Verpflichtung zur Errichtung von gefördertem Wohnraum besteht jedoch nicht. In
den bekannten Planungen ist geförderter Wohnraum nicht vorgesehen. Zu 4.: Die vom Bauherrn eingeholte Baumfällgenehmigung
setzte ausdrücklich voraus, dass vor deren Inanspruchnahme die Genehmigung für
eine Neubebauung vorliegen muss. In den durchgeführten Bauberatungen wurde
zudem stets darauf hingewiesen, dass die Bäume in die Planung einer Neubebauung
zu integrieren sind. Dennoch erfolgt illegal bereits die Fällung von 22
Nadelbäumen. Der Magistrat prüft die Einleitung eines entsprechenden
Verwaltungsverfahrens. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.08.2019, OM 4903