Illegales und rücksichtsloses Abbiegen von Kraftfahrzeugen von der Mainzer Landstraße stadteinwärts in die Sodener Straße nach rücksichtsloser Wild-West-Manier entgegen aller gesetzlicher Regelungen und oft unter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (Aut
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2265
Betreff: Illegales und rücksichtsloses Abbiegen von Kraftfahrzeugen von der Mainzer Landstraße stadteinwärts in die Sodener Straße nach rücksichtsloser Wild-West-Manier entgegen aller gesetzlicher Regelungen und oft unter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger) Aufgrund der Straßenbahnführung in der Mainzer Landstraße ist eine bauliche Umgestaltung zur Vermeidung des illegalen Abbiegens in die Sodener Straße nicht möglich. Es besteht aber die Möglichkeit, durch den Einbau von Klemm- und Fixelementen im thematisierten Bereich die unerlaubte Überquerung zu unterbinden. Der Anregung des Ortsbeirates kann somit entsprochen werden.