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Illegales und rücksichtsloses Abbiegen von Kraftfahrzeugen von der Mainzer Landstraße stadteinwärts in die Sodener Straße nach rücksichtsloser Wild-West-Manier entgegen aller gesetzlicher Regelungen und oft unter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (Aut

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2050 entstanden aus Vorlage: OF 391/1 vom 01.08.2017 Betreff: Illegales und rücksichtsloses Abbiegen von Kraftfahrzeugen von der Mainzer Landstraße stadteinwärts in die Sodener Straße nach rücksichtsloser Wild-West-Manier entgegen aller gesetzlicher Regelungen und oft unter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger) Der Magistrat wird gebeten, die baulichen Voraussetzungen zu schaffen, um ein illegales Abbiegen von der Mainzer Landstraße (stadteinwärts, südliche Fahrbahnseite) in die Sodener Straße zu verhindern. Begründung: Seitdem der Bereich Mainzer Landstraße/Sodener Straße/Neuenhainer Straße/Krifteler Straße (ehemaliges Opel-Gelände) neu bebaut ist, befindet sich auf der östlichen Straßenseite der Sodener Straße die Einfahrt zur Tiefgarage von den beiden Lebensmittelmärkten (die einer Bereicherung für das Gallus darstellen). Es biegen viele Fahrzeuge (illegal) von der Mainzer Landstraße stadteinwärts fahrend in die Sodener Straße ein, um so schnell zur Tiefgarage zu kommen. Nach Angaben von sachkundigen Anwohnern geschehen tagtäglich viele gefährliche Fahrmanöver, die sowohl Autofahrer und Fußgänger, die stadtauswärts unterwegs sind, gefährden als auch Fahrzeuge, die legal die Sodener Straße in Richtung Mainzer Landstraße befahren. Hier muss schnellstens Abhilfe geschaffen werden. Die Überwachung und Ahndung von rücksichtslos falsch fahrenden Pkw-Lenkern wird hier nicht zielführend sein. Nur eine bauliche Veränderung im Bereich der Mainzer Landstraße, die das illegale Abbiegen verhindert, wird zum Ziel führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2265 Aktenzeichen: 66 0