Illegales und rücksichtsloses Abbiegen von Kraftfahrzeugen von der Mainzer Landstraße stadteinwärts in die Sodener Straße nach rücksichtsloser Wild-West-Manier entgegen aller gesetzlicher Regelungen und oft unter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (Aut
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM
2050 entstanden aus Vorlage:
OF 391/1 vom
01.08.2017 Betreff: Illegales und rücksichtsloses Abbiegen von
Kraftfahrzeugen von der Mainzer Landstraße stadteinwärts in die Sodener Straße
nach rücksichtsloser Wild-West-Manier entgegen aller gesetzlicher Regelungen
und oft unter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (Autofahrer, Radfahrer,
Fußgänger) Der Magistrat wird gebeten, die baulichen
Voraussetzungen zu schaffen, um ein illegales Abbiegen von der Mainzer Landstraße (stadteinwärts, südliche
Fahrbahnseite) in die Sodener Straße zu verhindern. Begründung: Seitdem der Bereich Mainzer Landstraße/Sodener
Straße/Neuenhainer Straße/Krifteler Straße (ehemaliges Opel-Gelände) neu bebaut
ist, befindet sich auf der östlichen Straßenseite der Sodener Straße die
Einfahrt zur Tiefgarage von den beiden Lebensmittelmärkten (die einer
Bereicherung für das Gallus darstellen). Es biegen viele Fahrzeuge (illegal) von der Mainzer
Landstraße stadteinwärts fahrend in die Sodener Straße ein, um so schnell zur
Tiefgarage zu kommen. Nach Angaben von sachkundigen Anwohnern geschehen
tagtäglich viele gefährliche Fahrmanöver, die sowohl Autofahrer und Fußgänger,
die stadtauswärts unterwegs sind, gefährden als auch Fahrzeuge, die legal die
Sodener Straße in Richtung Mainzer Landstraße befahren. Hier muss schnellstens Abhilfe geschaffen werden.
Die Überwachung und Ahndung von rücksichtslos falsch
fahrenden Pkw-Lenkern wird hier nicht zielführend sein. Nur eine bauliche
Veränderung im Bereich der Mainzer Landstraße, die das illegale Abbiegen
verhindert, wird zum Ziel führen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.11.2017, ST 2265
Aktenzeichen: 66 0