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Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-Gebäude

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Für die o.g. Baustelle wurden, wie dem Ortsbeirat bereits bekannt ist, Ausnahmegenehmigungen für unvermeidbare nächtliche Bauarbeiten nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32.BImSchV) erteilt. In der Vergangenheit kam es dort wiederholt zu berechtigten Beschwerden über Baulärm und zu Verstößen gegen die 32.BImSchV. Solchen Beschwerden geht der Magistrat regelmäßig nach. Falls ein Verstoß festgestellt und der Verursacher eindeutig identifiziert werden kann, erfolgt im Regelfall nach einmaliger Verwarnung die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Ausnahmegenehmigungen nach § 7 Absatz 2 32.BImSchV werden nur für Maßnahmen erteilt, die unvermeidbar sind, etwa wenn Arbeitsschritte nicht unterbrochen werden können. Bei der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung werden stets die Belange der Nachbarschaft berücksichtigt und zum Beispiel durch Auflagen geschützt. Bei Kenntnis von Verstößen gegen die Auflagen der Ausnahmegenehmigungen durch den Antragsteller kann, je nach Sachverhalt, die Ausnahmegenehmigung zurückgenommen werden. Arbeiten außerhalb der regulären Zeiten sind auch zulässig, wenn diese zur Abwehr einer Gefahr notwendig sind, wie dies beispielsweise im Juni 2021 beim Bruch von Befestigungsbolzen der Fall war. Auf der Großbaustelle finden zeitgleich verschiedene Tätigkeiten durch eine Vielzahl an Firmen statt, sodass ein Zusammenhang zu den genehmigten Nachtarbeiten nicht in jedem Fall gegeben ist. Die Beurteilung von Beschwerden über offene Feuer auf dem Gelände der Baustelle erfolgt in Abhängigkeit des Einzelfalls. Offene Feuer zum Grillen oder Kochen sind beispielsweise zulässig, offene Feuer zum Zwecke der Abfallentsorgung sind dagegen immer rechtswidrig. Erhebliche Belästigungen durch Rauch und Gerüche müssen dennoch vermieden werden. Hinsichtlich Grill- und Kochaktivitäten mit Geruchsbelästigung wurde die Bauleitung zu künftigem Unterlassen bzw. mehr Rücksichtnahme gegenüber der Nachbarschaft aufgefordert.