Lärmschutz bei der Baustelle FAZ-Gebäude
Stellungnahme des Magistrats
Die Bauarbeiten am FAZ-Turm in der Europa-Allee 92-94 werden vorrangig am Tage zwischen 7 Uhr und 20 Uhr ausgeführt. Arbeiten außerhalb dieser Zeiten bedürfen in Wohngebieten einer Ausnahmegenehmigung nach der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (32. BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung). Der Magistrat hat eine entsprechende Ausnahmegenehmigung für höchstens 15 Nächte im Zeitraum vom 03.03. bis 31.12.2021 für die Durchführung von Betonierarbeiten erteilt, sollten die Tagzeiten witterungsbedingt nicht ausreichen. Die Betonierarbeiten müssen aus verfahrenstechnischen Gründen in einem Stück erfolgen, da das anschließende Glätten der Betonflächen nur nach einer bestimmten Abbindezeit des frisch gegossenen Betons möglich ist. Die erteilte Ausnahmegenehmigung gilt ausschließlich als Arbeitsverlängerung über 20 Uhr hinaus - einen vorzeitigen Beginn vor 7 Uhr umfasst diese Genehmigung nicht. Aufgrund von Anwohnerbeschwerden hat der Magistrat das ausführende Bauunternehmen explizit hierauf hingewiesen und im Falle eines erneuten vorzeitigen Baubeginns den Widerruf der Ausnahmegenehmigung sowie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren angedroht. Im Übrigen sind die Rohbauarbeiten am FAZ-Turm an der Westseite des Areals so gut wie abgeschlossen und die Fassadenarbeiten sind bereits weit fortgeschritten. Damit sind im weiteren Bauverlauf abnehmende Lärmemissionen zu erwarten. Darüber hinaus hat der Magistrat die schutzbedürftigen Nutzungen im Blick und hält die am Bau Beteiligten weiterhin zur Einhaltung ihrer Sorgfaltspflicht an.