Aktuelle Prüfung der Möglichkeit einer Hinterliegerbebauung im Bereich Am Sprudel/Albert-Einstein-Straße im (ehemaligen) Wasserschutzgebiet Zone II
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Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 224
Betreff: Aktuelle Prüfung der Möglichkeit einer Hinterliegerbebauung im Bereich Am Sprudel/Albert-Einstein-Straße im (ehemaligen) Wasserschutzgebiet Zone II Im regionalen Flächennutzungsplan ist der vom Ortsbeirat genannte Bereich als Wohnbaufläche dargestellt. Aufgrund der Größe und der Lage könnten die rückwärtigen Grundstücksbereiche nach Einzelfallprüfung dem Innenbereich zugeordnet werden und nach dem § 34 BauGB bebaut werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Fläche im Bereich einer Überschwemmungsfläche des Eschbachs liegt und mit Rechtsverordnung vom 11.04.200 2 als Überschwemmungsgebiet festgestellt wurde. Bei Neubauten oder sonstigen flächenbezogenen Veränderungen, wird hierfür eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung benötigt. Darüber hinaus ist die Erschließung der Grundstücke nicht gesichert. Hinzu kommt, dass die Gemarkung Nieder-Eschbach in der Schutzzone II des Oberhessischen Heilquellenschutzbezirks liegt. In potentiellen Baugenehmigungsverfahren sind diese Tatbestände jeweils zu prüfen und abzuarbeiten.