Aktuelle Prüfung der Möglichkeit einer Hinterliegerbebauung im Bereich Am Sprudel/Albert-Einstein-Straße im (ehemaligen) Wasserschutzgebiet Zone II
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST
224
Betreff: Aktuelle Prüfung
der Möglichkeit einer Hinterliegerbebauung im Bereich Am
Sprudel/Albert-Einstein-Straße im (ehemaligen) Wasserschutzgebiet Zone II
Im regionalen Flächennutzungsplan ist der vom
Ortsbeirat genannte Bereich als Wohnbaufläche dargestellt. Aufgrund der Größe
und der Lage könnten die rückwärtigen Grundstücksbereiche nach
Einzelfallprüfung dem Innenbereich zugeordnet werden und nach dem § 34 BauGB
bebaut werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Fläche im
Bereich einer Überschwemmungsfläche des Eschbachs liegt und mit Rechtsverordnung vom
11.04.200 2 als Überschwemmungsgebiet festgestellt wurde.
Bei Neubauten oder sonstigen flächenbezogenen Veränderungen, wird hierfür eine
wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung benötigt. Darüber hinaus ist die
Erschließung der Grundstücke nicht gesichert. Hinzu kommt, dass die Gemarkung
Nieder-Eschbach in der Schutzzone II des Oberhessischen
Heilquellenschutzbezirks liegt. In potentiellen Baugenehmigungsverfahren sind diese
Tatbestände jeweils zu prüfen und abzuarbeiten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 06.11.2015, OM 4711
Antrag vom
21.09.2016, OF 52/15
(nicht öffentlich)
Anregung an den
Magistrat vom 07.10.2016, OM 681 (nicht öffentlich)