Aktuelle Prüfung der Möglichkeit einer Hinterliegerbebauung im Bereich Am.Sprudel/AlbertEinstein-Straße im (ehemaligen) Wasserschutzgebiet Zone II
Begründung
einer Hinterliegerbebauung im Bereich Am Sprudel/Albert-Einstein-Straße im (ehemaligen) Wasserschutzgebiet Zone II Der Ortsbeirat hat bereits im Jahre 2001 die Bebauungsmöglichkeit des Hinterliegerbereiches der Grundstücke Am Sprudel / Albert Einstein-Straße angeregt. Dies galt seinerzeit um so mehr, dass im Hinterliegerbereich mit Zustimmung der Wasserschutzbehörde bereits das Hinterliegerhaus Albert-Einstein-Straße 48 in der engeren Schutzzone II erstellt wurde. Eine weitere Bebauung in diesem Gebiet wurde jedoch insbesondere wegen der Nähe zum Brunnenfassungsbereich von den Behörden nicht genehmigt und somit hat der Magistrat diese Planung dann nicht mehr weiter verfolgt. Zwischenzeitlich wurde jedoch von Hessen-Wasser die Wasserentnahme im dortigen Wasserspeicher bzw. Brunnen eingestellt, auch würden einige Grundlagen zur Festsetzung der Wasserschutzzone II zwischenzeitlich nicht mehr den aktuellen Erfordernissen entsprechen und könnte in diesem Bereich aufgehoben werden. Vor diesem Hintergrund
Inhalt
Antrag vom 20.10.2015, OF 297/15
Betreff: Aktuelle Prüfung der Möglichkeit einer Hinterliegerbebauung im Bereich Am Sprudel/Albert-Einstein-Straße im (ehemaligen) Wasserschutzgebiet Zone II Der Ortsbeirat hat bereits im Jahre 2001 die Bebauungsmöglichkeit des Hinterliegerbereiches der Grundstücke Am Sprudel / Albert Einstein-Straße angeregt. Dies galt seinerzeit um so mehr, dass im Hinterliegerbereich mit Zustimmung der Wasserschutzbehörde bereits das Hinterliegerhaus Albert-Einstein-Straße 48 in der engeren Schutzzone II erstellt wurde. Eine weitere Bebauung in diesem Gebiet wurde jedoch insbesondere wegen der Nähe zum Brunnenfassungsbereich von den Behörden nicht genehmigt und somit hat der Magistrat diese Planung dann nicht mehr weiter verfolgt. Zwischenzeitlich wurde jedoch von Hessen-Wasser die Wasserentnahme im dortigen Wasserspeicher bzw. Brunnen eingestellt, auch würden einige Grundlagen zur Festsetzung der Wasserschutzzone II zwischenzeitlich nicht mehr den aktuellen Erfordernissen entsprechen und könnte in diesem Bereich aufgehoben werden. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob jetzt -nach entsprechender Bodenordnung und Erstellung einer rückwärtigen Erschließung- in diesem Gebiet eine Hinterliegerbebauung zulässig ist und ermöglicht werden kann. Sollte dies bejaht werden, ist ein städtebaulicher Entwurf zu erarbeiten und die seinerzeitige Planung fortzuführen.Beratung im Ortsbeirat: 15