Geschwindigkeit im Einmündungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße
Stellungnahme des Magistrats
Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass es sich hier um einen Unfallschwerpunkt handelt. Zwischen dem Ende der Tempo 30-Zone und der Lichtsignalanlage liegen circa 40 m. Fahrzeuge haben in diesem Bereich grundsätzlich die Möglichkeit, auf 50 km/h zu beschleunigen. Allerdings ist die Strecke sehr kurz und die Fahrzeuge können anschließend nur nach links oder rechts abbiegen, weshalb höhere Geschwindigkeiten erfahrungsgemäß nicht vorkommen. Zum Befahren der Herchenhainer Straße geradeaus muss ein Gehweg überfahren werden, wofür ebenfalls abgebremst werden muss. Ein Gefährdungspotenzial lässt sich nicht erkennen. Deshalb ist es weder notwendig noch sinnvoll, die Geschwindigkeit mittels einer Beschilderung auf 30 km/h zu beschränken. Genauso wenig erscheint es notwendig, die Straße dafür schmaler oder unattraktiver zu gestalten. Deshalb sind auch bauliche Eingriffe wie Bodenschwellen oder Fahrbahnverengungen nicht angezeigt. Für den Busverkehr (betroffen ist die Linie 39) sind solche baulichen Elemente hinderlich, für Radfahrer:innen sogar noch gefährlich. Der Anregung lässt sich nicht entsprechen.