Geschwindigkeit im Einmündungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die zulässige Geschwindigkeit aus der Weilbrunnstr. kommend im Einmündungsbereich auf 30 km/h reglementiert werden kann. Z.B. zusätzliches Tempo 30-Schild kurz nach dem Ende der Tempo-30-Zone in der Weilbrunnstraße. Oder mit welchen Maßnahmen die geschilderte Verkehrssituation an dieser Einmündung sowie in der Homburger Landstraße sicherer gestaltet werden kann.
Begründung
Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße Knapp 30 Meter vor der Einmündung der Weilbrunnstraße in die Homburger Landstraße wird das Ende der Tempo-30-Zone (Schild 274.2) angezeigt. Das verleitet etliche Fahrer*innen, insbesondere während einer laufenden Grünphase und beim Linksabbiegen in die Homburger Landstraße ihr Fahrzeug sehr stark zu beschleunigen. Vermutlich ist aufgrund der Verkehrszeichenlage in diesem kurzen Abschnitt sogar 50 km/h zulässig. Gegebenenfalls wird noch das etwas unauffällig am Rand stehende Tempo-30-Schild kurz nach der Grundstückeinfahrt von Hausnr. 201 übersehen. Zumindest sind auch deshalb öfters Fahrzeuge mit vermutlich deutlich überhöhter Geschwindigkeit in südlicher Fahrtrichtung auf der Homburger Landstraße zu beobachten.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme