Ersatz zur Grillfläche auf dem Lohrberg, Suche nach alternativen Flächen
Stellungnahme des Magistrats
Auch der Magistrat plant aktuell nicht, den Grillplatz auf dem Lohrberg zu schließen und entspricht damit den Wünschen des Ortsbeirats. Die Suche nach alternativen Grillflächen, die als möglicher Ersatz für das Areal auf dem Lohrberg dienen könnten, wurde intensiv betrieben. Bei keiner der untersuchten Flächen konnte eine Eignung als Grillwiese festgestellt werden bzw. besteht aus unterschiedlichen Gründen keine Möglichkeit einer entsprechenden Ausweisung. Die Flächen befinden sich z.T. nicht in städtischer Liegenschaftsverwaltung. Auch bestehende, kurzfristig nicht kündbare Pachtverträge, geltende Schutzbestimmungen und weitere Restriktionen stehen einer Nutzung als Grillplatz entgegen. Sollten dem Ortsbeirat eine oder mehrere Flächen bekannt sein, die ggf. als Ersatzflächen für den Grillplatz auf dem Lohrberg dienen könnte und verfügbar wäre, würde der Magistrat die Eignung prüfen. Aktuell scheint auch keine Notwendigkeit zur Schließung des Grillplatzes zu bestehen. Zur Beruhigung der Situation wurde 2019 ein versenkbarer Poller in Betrieb genommen. Mit der damit verbundenen Zufahrtsbeschränkung zum Park sowie weiteren Einschränkungen für den ruhenden Verkehr, versprachen sich Magistrat und Ortsbeirat eine Verbesserung. Mit der Inbetriebnahme des Pollers war das Grillverbot 2019 bereits in Kraft. Belastbare Aussagen über die Auswirkungen dieser Zufahrtsbeschränkung und der anderen bereits erwähnten Maßnahmen auf das Nutzungsverhalten im Park konnten daher nicht getroffen werden. Die Sommer 2020 und 2021 waren im Hinblick auf die pandemische Situation und die damit verbundenen Kontaktbeschränkungen sowie ein geändertes Freizeitverhalten ebenfalls nur bedingt geeignet, um die Wirkung der getroffenen Maßnahmen beurteilen zu können. Die Wirkung der getroffenen Maßnahmen sollten während einer Grillsaison ohne weitreichende Verbote beobachtet und bewertet werten. Anschließend könnte über eine Schließung oder einen weiteren Betrieb des Grillplatzes bei Bedarf neu beraten werden.