Einrichtung öffentlicher Grillplätze im Ortsbezirk 11
Stellungnahme des Magistrats
Das Fachamt hat innerhalb des Ortsbezirks zahlreiche Flächen näher untersucht, die sich grundsätzlich für eine Nutzung als Grillwiese eignen. Schwerpunktmäßig befinden sich diese Flächen im Großraum des Heiligenstock, sowie im äußersten Osten Fechenheims an der Grenze zu Maintal. Auch in den direkt benachbarten Ortsbezirken (z.B Ortsbezirk 10, Großraum Heiligenstock) wurden Potentialfläche eingehender untersucht. Bei keiner der untersuchten Flächen konnte dabei die Eignung als Grillwiese festgestellt werden bzw. es besteht aus unterschiedlichen Gründen keine Möglichkeit einer entsprechenden Ausweisung. Die Flächen sind z.T. nicht in städtischer Liegenschaftsverwaltung. Auch bestehende, kurzfristig nicht kündbare Pachtverträge, geltende Schutzbestimmungen und weitere Restriktionen stehen der Nutzung als Grillplatz entgegen. Derzeit gilt mit Bezug auf die im Rahmen der Corona-Pandemie verfügten Kontaktbeschränkungen ein stadtweites Grillverbot. Bereits in den Sommern 2018 und 2019 waren die städtischen Grillplätze auf Grund der ausgeprägten Trockenheit für einen Großteil der Grillsaison gesperrt. Abgesehen von einigen Ausnahmen hielt sich eine Mehrheit der Bevölkerung an die damals geltenden Verbote. So auch auf dem Lohrberg. Bei einer Besprechung des Ortsbeirates 11 mit Vertretern des Magistrats im Grünflächenamt im Februar 2019, sprach sich keine Mehrheit des Ortsbeirates für eine umgehende Schließung des Grillplatzes im Lohrpark aus. Vielmehr wollte man beobachten, wie sich das Verhalten der ‚Griller' nach der erfolgten Installation eines versenkbaren Pollers und den damit verbundenen Zufahrtsbeschränkungen zum Park sowie weiteren Einschränkungen für den ruhenden (parkenden) Verkehr verändern würde. Mit der Inbetriebnahme des Pollers war das Grillverbot 2019 bereits in Kraft. Belastbare Aussagen über die Auswirkungen dieser Zufahrtsbeschränkung und der anderen bereits erwähnten Maßnahmen auf das Nutzungsverhalten im Park konnten daher nicht getroffen werden. Angesichts der mangelnden Alternativflächen in der näheren Umgebung plädiert das Fachamt dafür, den Grillplatz vorerst weiter vorzuhalten. Die Wirkung der getroffenen Maßnahmen sollten während einer Grillsaison ohne weitreichende Verbote beobachtet und bewertet werten. Anschließend könnte über eine Schließung oder einen weiteren Betrieb des Grillplatzes entschieden werden.