Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner des Reuterwegs von Verkehrsbelastungen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.12.2019, ST 2222 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und
Anwohner des Reuterwegs von Verkehrsbelastungen Vorgang: V 1424/19 OBR 2 Zu 1.: Die Städtische Verkehrspolizei hat im Juli 2019 zwei
Probemessungen im Reuterweg zwischen Wolfsgangstraße und Böhmerstraße
durchgeführt. Von insgesamt 505 erfassten Fahrzeugen überschritten vier
Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich (hier
ab 59 km/h). Dies entspricht einer Übertretungsquote im sanktionierbaren
Bereich von 0,8 %. Aufgrund der geringen Übertretungsquote werden keine
weiteren Kontrollen durchgeführt. Das Personal muss an verkehrlichen
Schwerpunkten eingesetzt werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist der Reuterweg
zwischen Fürstenberger Straße und Bockenheimer Anlage in der 1-Jahreskarte und
in der 3-Jahreskarte nicht die Merkmale zur Ausweisung einer
Unfallhäufungsstelle auf und wird somit nicht von der Unfallkommission
behandelt. Sämtliche Straßen
im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und
im Falle einer Unfallhäufung von der Unfallkommission behandelt. Zu 2.: Es handelt sich bei den betroffenen Straßen um
Grundnetz-/Hauptstraßen. Gemäß § 3 Absatz 3 Punkt 1 Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten
Umständen innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50
km/h. Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Gründen des
Lärmschutzes dürfen nur nach Maßgabe der Richtlinien für
straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm
angeordnet werden. Der Magistrat kann bereits mitteilen, dass im
Lärmaktionsplan Teilplan Straßenverkehr (2016) für den Reuterweg keine
ortsbezogenen Maßnahmen vorgesehen sind. Dem Wunsch nach einer nächtlichen
Geschwindigkeitsreduzierung kann daher nicht entsprochen werden. Nächtliche Geschwindigkeitskontrollen können
lediglich per Enforcement-Trailer erfolgen, da die Dienstzeiten der Städtischen
Verkehrspolizei montags bis freitags von 6.30 Uhr bis 22.00 Uhr sind. Der Enforcement-Trailer gilt gemäß
des Hessischen Erlasses des Ministeriums des Innern und für Sport zur
"Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" als
stationäre Anlage. Somit müssen auch die verbindlichen Vorgaben für stationäre
Anlagen eingehalten und die Standorte bei der Hessischen Polizeiakademie (HPA)
beantragt und von dieser geprüft werden. In der Eschersheimer Landstraße hat die Städtische
Verkehrspolizei drei von der HPA genehmigte Standorte für den
Enforcement-Trailer in dem genannten Abschnitt. Es werden dort bereits
Kontrollen durchgeführt. Der Magistrat hält aus den genannten Gründen einen
Ortstermin für entbehrlich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 16.09.2019, V
1424