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Löwenbrunnen als Trinkwasserbrunnen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2221

Betreff: Löwenbrunnen als Trinkwasserbrunnen Vorläufige Stellungnahme: An Trinkwasserbrunnen werden hohe hygienische Anforderungen gestellt, die zuerst geprüft werden müssen. Der Magistrat wird die notwendigen Voruntersuchungen und Recherchen durchführen, um festzustellen, ob der Löwenbrunnen als Trinkwasserbrunnen genutzt werden kann. Da alle städtischen Brunnen bis Ende Oktober bereits winterfest abgestellt sind, können entsprechende Wasseruntersuchungen erst im April 2019 (nach Eröffnung der Brunnensaison) stattfinden.

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