Löwenbrunnen als Trinkwasserbrunnen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2221
Betreff: Löwenbrunnen als Trinkwasserbrunnen Vorläufige Stellungnahme: An Trinkwasserbrunnen werden hohe hygienische Anforderungen gestellt, die zuerst geprüft werden müssen. Der Magistrat wird die notwendigen Voruntersuchungen und Recherchen durchführen, um festzustellen, ob der Löwenbrunnen als Trinkwasserbrunnen genutzt werden kann. Da alle städtischen Brunnen bis Ende Oktober bereits winterfest abgestellt sind, können entsprechende Wasseruntersuchungen erst im April 2019 (nach Eröffnung der Brunnensaison) stattfinden.