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Rückhaltebecken für den Steinbach?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu Frage 1: Ob es die grundsätzlichen Bedenken zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Lehmgrube in der Bevölkerung noch gibt, kann der Magistrat nicht beantworten. Die damalige Planung wurde aus den folgenden Gründen nicht weiter verfolgt: Damit das Hochwasser des Steinbachs in das Becken Lehmgrube geleitet werden kann sollte ein ca. 5 Meter hoher Damm auf einer Länge von ca. 80 Meter geschüttet werden. Obwohl das Gelände der Lehmgrube durch den Lehmabbau für die Ziegelherstellung tiefer als das benachbarte Gelände ist, so dass eine Abgrabung nicht notwendig wäre, wäre am nordöstlichen Rand der Grube eine Aufschüttung von ca. 1 Meter notwendig. Das Becken Lehmgrube kann nur einen Hochwasserschutz für ein Wiederkehrintervall von 20 Jahren leisten. Das Bauwerk verursachte aber einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft. Zu Frage 2: Der Magistrat hat ein Ingenieurbüro damit beauftragt, die Leistungsfähigkeit des Steinbaches zu untersuchen. Erste Ergebnisse werden frühestens im Sommer 2024 erwartet. Mit dem Umbau des Einlaufbauwerks oberhalb der Seniorenanlage hat sich die Hochwassersituation für die Ortslage von Praunheim deutlich entschärft. Weitere Hochwasserschutzmaßnahmen sollen durch natürlichen Rückhalt im Einzugsgebiet des Steinbaches geschaffen werden. Zu Frage 3: Der technische Hochwasserschutz beinhaltet vor allem den Bau von lokalen Mauern bzw. Dämmen und den Bau von massiven Ein-und Auslaufbauwerken sowie Drosseleinrichtungen und Überlaufschwellen. Ziel ist es, Wasser an einer bestimmten Stelle zurückzuhalten, um das Überschwemmen von Siedlungs- bzw. landwirtschaftlichen Flächen zu verhindern. Durch den technischen Hochwasserschutz können auch seltenere Hochwässer zurückgehalten werden. Entscheidend sind die Platzverhältnisse am ausgewählten Standort. Natürlicher Hochwasserschutz bedeutet einen flächigen Ansatz. Das wesentliche Element sind die Bereiche eines Flussufers, die regelmäßig überschwemmt werden können. Sie haben eine wichtige Hochwasserschutzfunktion für kleinere Jährlichkeiten, d. h. bei häufigeren Hochwässern. Sie können zusätzliche Wassermassen aufnehmen und führen zu einer Kappung der Hochwasserspitze - ganz ohne Beton. Der natürliche Hochwasserschutz trägt zur Stärkung des natürlichen Wasserkreislaufs bei. Das gilt auch für weitere naturnahe Veränderungen im gesamten Einzugsgebiet, die den Regenwasser-Abfluss reduzieren, z.B. gezielte, Regenwasserversickerung, Entsiegelung, grüne Querstreifen bei Hängen oder Gräben und Vertiefungen an Wegen, im Wald oder der Landwirtschaft. Zu Frage 4: Da die Versickerungsfähigkeit der vermutlich anstehenden Lehm- und Lößböden gering ist, werden vorwiegend Maßnahmen zum Rückhalt von Niederschlagswasser in lokalen und dezentralen Becken angestrebt. Auch eine Ableitung der Oberflächenabflüsse in Bereiche, die eine Versickerung zulassen, ist denkbar. Letztendlich führt die gesamtheitliche Wirkung durch Rückhalt, Drosselung und ggf. Versickerung zu einer Reduzierung der Abflüsse aus dem Siedlungsgebieten bei geringen bis mittelstarken Niederschlagsereignissen. Untersuchungen zur Schaffung von Grundlagen und Konzepte zur Umsetzbarkeit werden im Zusammenhang mit Bebauungsplänen grundsätzlich beauftragt und bearbeitet. Das ist auch für das Gebiet SEM 4 - Frankfurt Nordwest vorgesehen.

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