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Rückhaltebecken für den Steinbach

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bereits in den 70er/80er Jahren wurden auf konzeptioneller Ebene erste Überlegungen zur Ausweisung von Rückhalteraum in den Auen des Steinbaches angestellt. Weitere Untersuchungen zur konkreten Erfassung des Niederschlag-Abfluss-Geschehens am Steinbach wurden in den 90er Jahren beauftragt. Vorrangiges Ziel war es, die damalige Leistungsfähigkeit des Gewässers zu erfassen, Defizite festzustellen und ein verbessertes Hochwasserschutzkonzept, insbesondere für den Stadtteil Praunheim, zu entwickeln. Als Maßnahmen des Hochwasserschutzkonzeptes wurden neben dem Ausbau des Gewässers und der Entsiegelung der Einzugsgebietsflächen auch der Bau von Hochwasserrückhaltebecken (HRB) geprüft. In diesem Zusammenhang wurden mehrere HRB projektiert, dimensioniert sowie eine erste Kartierung zur Standortauswahl durchgeführt. Als Ergebnis konnten die Standorte in der Gemarkung Steinbach, westlich der BAB 5 und innerhalb des Stadtgebietes von Frankfurt, auf dem Gelände der ehemaligen Ziegelei Auf dem Lehm festgestellt werden. Aufgrund der Lage im Stadtgebiet und der damaligen Nutzung wurde der zweitgenannte Standort seitens der städtischen Ämter favorisiert. Im weiteren Projektverlauf kamen Bedenken aus der Bevölkerung und der Landwirtschaft auf und das Projekt kam vor der Genehmigungsplanung zum Erliegen. Aktuell ruht das Projekt. Maßnahmen des ökologischen Hochwasserschutzes in der Fläche, wie die Schaffung eines naturnahen Retentionsbeckens, sind grundsätzlich geeignet, die Hochwassergefahren bei niedrigen, fünf- bis zehnjährlichen Hochwassern zu reduzieren. Sie verlieren allerdings bei selteneren Ereignissen ihre Wirkung, da sie wegen ihrer Auslegung und Geländegeometrie bereits mit Wasser gefüllt sind, wenn die Hochwasserspitze ankommt. Daher können sie bei mittleren bis großen Ereignissen nicht zu einer wirkungsvollen Scheitelkappung beitragen. Um eine weitere Verbesserung der Situation am Steinbach insbesondere bei mittleren bis großen Hochwassern zu erzielen, wäre demnach der Bau eines aufwendigeren, technischen Hochwasserrückhaltebeckens erforderlich. In Bezug auf die Anregung des Ortsbeirates ist zu berücksichtigen, dass naturnahe HRB im Teil- oder Dauerstau einen so genannten "Totraum" beinhalten, der im Rahmen des Hochwasserschutzes nicht aktiv bewirtschaftet werden kann. Das Beckenvolumen eines naturnahen HRB muss folglich ein um den "Totraum" vergrößertes Rückhaltevermögen aufweisen. Im Zusammenhang mit dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept 4 - Frankfurt Nordwest - wurde eine neue Niederschlag-Abfluss-Untersuchung beauftragt. Auf Basis neuer Berechnungsmodelle und Erkenntnisse zum Niederschlagsgeschehen im Einzugsgebiet soll die Leistungsfähigkeit des Steinbaches ermittelt werden. Ziel ist, eine aktuelle Grundlage zum Aufbau eines Hochwasserschutzkonzeptes und zur weiteren Maßnahmenplanung zu erhalten. Der Magistrat erachtet es nicht als sinnvoll, die angrenzenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen direkt oder durch Drainageleitungen an den Steinbach anzubinden. Die Stadt verfolgt vielmehr das Ziel, den natürlichen Wasserkreislauf zu stärken und das Niederschlagswasser durch unterschiedlichste Maßnahmen in der Fläche zu belassen, so dass es gerade nicht zum Abfluss kommt. Insbesondere landwirtschaftlich genutzte Flächen leiden infolge des Klimawandels durch länger anhaltende Trockenzeiten unter einer zunehmenden Wasserarmut, wodurch künstliche Bewässerungssysteme erforderlich werden. Drainageleitungen würden dazu führen, bereits versickertes Niederschlagswasser wieder dem Bodenkörper zu entnehmen und wirken nicht nachhaltig auf den natürlichen Wasserhaushalt.