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Kulturelle Nutzung Bethmannsches Gartenhaus, Bauberatung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Umnutzung des Nebengebäudes (Pavillon) für die temporäre Nutzung zu kulturellen Zwecken ist möglich. Aufgrund des kleinteiligen Grundrisses beschränkt sich die maximal zulässige Gesamtzahl der Personen bei Veranstaltungen auf 20 Personen. Entsprechend der Vereinbarung an dem Ortstermin am 19.01.2022 mit baufachlicher Beratung erfolgt die Überarbeitung der bisherigen Planung sowie der Kostenschätzung. Zum Fortgang wird der Magistrat berichten.

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