Kulturelle Nutzung Bethmannsches Gartenhaus, Bauberatung
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Bauberatung in Bezug auf die zusätzlichen baulichen Anforderungen aufgrund einer kulturellen Nutzung für das Nebengebäude (Pavillon) des Bethmannschen Gartenhauses durch die Bauaufsicht zu veranlassen.
Begründung
Gartenhaus, Bauberatung Der OBR 3 strebt eine öffentliche Mitnutzung des Nebengebäudes (Pavillon) des Bethmannschen Gartenhauses für kleinere kulturelle Veranstaltungen (z. B. Musik, Lesungen) an. Firma Lurse, momentaner Mieter und künftiger Erbbauberechtigter, kann sich eine kulturelle Mitnutzung des Pavillons grundsätzlich vorstellen. In den zurückliegenden Monaten wurden Gespräche von Vertreterinnen des OBR und des Stadtbezirksvorstehers mit dem bisherigen Liegenschaftsdezernenten (Jan Schneider), dem ABI, aber auch in großer Runde (mit Lurse, Dezernat, und ABI) geführt. Über die Ausgestaltung der kulturellen Nutzung gibt es ein gemeinsames Verständnis. Offen bleibt jedoch noch die Frage welche zusätzlichen baulichen Anforderungen (Brandschutz u.a.) sich aus der kulturellen Nutzung ergeben. Um hier weiter zu kommen, sollte im nächsten Schritt eine Bauberatung durch die Bauaufsicht erfolgen.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme