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Versenkte Altglascontainer und Entsieglung - Maßnahmen gegen Vermüllung an der Straßenecke Reifenberger Straße/Schenckstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Markierungsarbeiten Im Kurvenbereich ist das Parken gemäß Straßenverkehrsordnung verboten. Um dies zu verdeutlichen, entspricht der Magistrat der Anregung und wird einen Parkwinkel markieren. Die Arbeiten werden voraussichtlich im vierten Quartal 2023 ausgeführt. Litfaßsäule Aufgrund des Vertrages mit der Deutsche Städte Medien GmbH (DSM) muss das Kontingent an Litfaßsäulen erhalten bleiben. Die Litfaßsäule kann nur entfernt werden, wenn ein adäquater Ersatzstandort gefunden wird. Abgeladener Sperrmüll ist per se kein straßenrechtlicher Grund, um eine Versetzung der Litfaßsäule zu rechtfertigen. Der Magistrat geht jedoch davon aus, dass sich die Müllsituation vor Ort entspannt, wenn der Altglascontainer an eine andere Stelle versetzt würde. Sofern diese Möglichkeit genutzt werden soll, kann sich der Ortsbeirat direkt an die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (E-Mail: services@fes-frankfurt.de) wenden. Hinweisen möchte der Magistrat auch darauf, dass die Litfaßsäule den Gehweg vor illegalem Parken schützt. Hausecke entsiegeln und begrünen Aufgrund der Trassenlage im Bereich Reifenberger Straße/Schenckstraße, ist eine Entsieglung der Gehwegflächen - und auch der Einbau von Unterflurglascontainern - nur bedingt möglich. Zudem wurden Unterflurglascontainer in Frankfurt am Main bislang stets im Rahmen der aktuell durch die Stadtverordnetenversammlung priorisierten Projekte (StvV-Beschluss § 9523 aus 2011) des Ausbauprogrammes "Schöneres Frankfurt" geplant und finanziert. Dabei werden die Synergien genutzt, die sich bei einer gleichzeitigen baulichen Umgestaltung der jeweiligen Straßen und Plätze ergeben. Für Maßnahmen außerhalb dieses Programmes stehen aktuell keine Haushaltsmittel zur Verfügung.