Immobilie Schumannstraße 2
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1): Dem Magistrat ist als Eigentümer eine Projektgesellschaft mit Sitz in Luxemburg bekannt. Zu 2) und 3): Für das im Jahr 2014 genehmigte Bauvorhaben besteht weiterhin das am 08.11.2016, aufgrund des Fehlens eines Bauleiters, erlassene Bauverbot. Durch den Magistrat werden regelmäßige Kontrollen der Baustelle durchgeführt. Zuletzt wurde die Baustelle am 23.10.2020 in Augenschein genommen. Es erfolgen keine Bautätigkeiten, das Bauverbot wird eingehalten. Ein zukünftiger Bauleiter ist bereits bekannt, wurde gegenüber dem Magistrat jedoch noch nicht formal benannt. Sobald dies erfolgt ist, kann das Bauverbot für inhaltlich erledigt angesehen werden. Der Magistrat geht davon aus, dass die Bautätigkeit in absehbarer Zeit aufgenommen werden kann. Zu 4), 5) und 6): Sofern die Baustelle ordnungsgemäß gesichert ist, kann der Magistrat rechtlich keinen Einfluss auf das äußere Erscheinungsbild der Liegenschaft nehmen. Die ordnungsgemäße Sicherung der Liegenschaft ist durch einen vorhandenen Bauzaun gegeben.