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Bauvorhaben Schumannstraße 2

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 142 Betreff: Bauvorhaben Schumannstraße 2 Zu 1.: Dem Magistrat ist als Eigentümer der Liegenschaft die "Projektgesellschaft Schumannstraße 2 GmbH" mit Sitz in Kriftel bekannt. Die Eigentumsverhältnisse an der Projektgesellschaft sind dem Magistrat ebenfalls bekannt. Zu 2., 3. und 5.: Mit Aktenzeichen B-2014-917-4 wurde am 23.09.2014 eine Baugenehmigung erteilt, deren Ausführung noch nicht abgeschlossen ist. Genehmigt wurde seinerzeit der "Kellergeschossausbau zu einem Beherbergungsbetrieb mit 7 Betten, Nutzungsänderung im Erdgeschoss und 1.-3. Obergeschoss von Büro in 8 Wohnungen, Rückbau und Wiedererrichten Dachgeschoss in geänderter Form, Herstellen von 2 Wohnungen sowie Errichten eines mehrgeschossigen Anbaus für ein Wohn- und Geschäftshaus". Baubeginn für das Vorhaben wurde am 30.10.2014 gemeldet. Mit Datum vom 08.11.2016 wurde auf Grund des Fehlens eines Bauleiters ein Bauverbot erteilt. Seit diesem Zeitpunkt ruht die Baustelle. Ein Bauschild ist daher gegenwärtig nicht anzubringen. Sobald die Bauarbeiten fortgesetzt werden, wird der Magistrat im Rahmen der stattfindenden Kontrollen auch auf das Bauschild achten und die Anbringung gegebenenfalls einfordern. Zu 4. Auf das äußere Erscheinungsbild der Baustelle kann der Magistrat rechtlich keinen Einfluss nehmen, solange die Baustelle ordnungsgemäß gesichert ist. Die Eigentümerin hat auf Bitten des Magistrats zugesagt, das Erscheinungsbild zu verbessern. Zu 6.: Zuletzt wurde die Liegenschaft Ende August und Anfang Dezember 2017 überprüft. Gefahren für die Standsicherheit oder den Fortbestand des Gebäudes konnten zu diesen Zeitpunkten nicht festgestellt werden. Eine Nachbesserung an einer Stelle der Dacheindeckung wurde seitens der Eigentümerin im Zuge der Kontrollen zugesagt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2284 Antrag vom 05.08.2020, OF 1129/2