Bauvorhaben Schumannstraße 2
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.02.2018, ST 142 Betreff: Bauvorhaben Schumannstraße 2
Zu 1.: Dem
Magistrat ist als Eigentümer der Liegenschaft die "Projektgesellschaft
Schumannstraße 2 GmbH" mit Sitz in Kriftel bekannt. Die Eigentumsverhältnisse
an der Projektgesellschaft sind dem Magistrat ebenfalls bekannt. Zu 2., 3. und 5.: Mit Aktenzeichen B-2014-917-4 wurde am 23.09.2014
eine Baugenehmigung erteilt, deren Ausführung noch nicht abgeschlossen ist.
Genehmigt wurde seinerzeit der
"Kellergeschossausbau zu einem Beherbergungsbetrieb mit 7 Betten,
Nutzungsänderung im Erdgeschoss und 1.-3. Obergeschoss von Büro in 8 Wohnungen,
Rückbau und Wiedererrichten Dachgeschoss in geänderter Form, Herstellen von 2
Wohnungen sowie Errichten eines mehrgeschossigen Anbaus für ein Wohn- und
Geschäftshaus". Baubeginn für das Vorhaben wurde am 30.10.2014
gemeldet. Mit Datum vom 08.11.2016 wurde auf
Grund des Fehlens eines Bauleiters ein Bauverbot erteilt. Seit diesem Zeitpunkt
ruht die Baustelle. Ein
Bauschild ist daher gegenwärtig nicht anzubringen. Sobald die Bauarbeiten
fortgesetzt werden, wird der Magistrat im Rahmen der stattfindenden Kontrollen
auch auf das Bauschild achten und die Anbringung gegebenenfalls einfordern.
Zu 4. Auf das äußere Erscheinungsbild der Baustelle kann
der Magistrat rechtlich keinen Einfluss nehmen, solange die Baustelle
ordnungsgemäß gesichert ist. Die Eigentümerin hat auf Bitten des Magistrats
zugesagt, das Erscheinungsbild zu verbessern. Zu 6.: Zuletzt wurde die Liegenschaft Ende August und Anfang
Dezember 2017 überprüft. Gefahren für die Standsicherheit oder den Fortbestand
des Gebäudes konnten zu diesen Zeitpunkten nicht festgestellt werden. Eine
Nachbesserung an einer Stelle der Dacheindeckung wurde seitens der Eigentümerin
im Zuge der Kontrollen zugesagt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.10.2017, OM 2284
Antrag vom
05.08.2020, OF
1129/2