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Situation auf der Voltastraße verbessern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert die Voltastraße grundsätzlich im Rahmen der allgemeinen Streife. Festgestellte Verkehrsverstöße werden zur Anzeige gebracht und behindernd abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt. Andere Möglichkeiten, dem Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmenden mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln entgegenzuwirken, stehen nicht zur Verfügung. Zu 2.: Der Gleiskörper ist mittels Markierung einer Fahrstreifenbegrenzung (Verkehrszeichen 295 Straßenverkehrs-Ordnung) abgetrennt. Wer ein Fahrzeug führt, darf die durchgehende Linie auch nicht teilweise überfahren. Ein Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung ist nur Einsatz- und Rettungsfahrzeugen im Einsatz erlaubt. Für den motorisierten Individualverkehr ist es nicht zulässig, die Straßenbahngleise zu überfahren.

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