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Illegales Parken auf Radwegen und Fußwegen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2019, ST 2193 Betreff: Illegales Parken auf Radwegen und Fußwegen Der Radverkehrsanteil im Straßenverkehr hat im Laufe der letzten Jahre stark zugenommen. Der Städtischen Verkehrspolizei ist bewusst, dass es wichtig ist, dass die Radverkehrsanlagen den Fahrradfahrenden zur Verfügung stehen, um Konflikte zwischen Radfahrenden und Kraftfahrzeugführenden beziehungsweise zu Fuß Gehenden zu verhindern. Ebenso sollen die zu Fuß Gehenden die Gehwege ungehindert nutzen können, um sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Daher ist ein wesentlicher Bestandteil der Überwachung des ruhenden Verkehrs die Ahndung von ordnungswidrigem Parken auf Radwegen/Radfahrschutzstreifen und Gehwegen. Um die Radverkehrsanlagen effektiv überwachen zu können, setzt die Städtische Verkehrspolizei Fahrradstreifen ein. Die Anregung des Ortsbeirats wird dem Außendienst zur Kenntnis gegeben, so dass die Fahrradstreife entsprechend eingeteilt werden kann. Abschleppmaßnahmen sind Einzelfallentscheidungen. Die Bediensteten müssen situationsbedingt nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, wie sie einschreiten. Generell dienen Abschleppmaßnahmen der Beseitigung von Behinderungen. Die Städtische Verkehrspolizei hat im Jahr 2019 im gesamten Stadtgebiet bereits über 32.500 Verwarnungen wegen des Parkens auf Gehwegen, Radwegen oder Radfahrschutzstreifen ausgestellt und fast 700 Abschleppmaßnahmen eingeleitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4908

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