Illegales Parken auf Radwegen und Fußwegen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.12.2019, ST 2193 Betreff: Illegales Parken auf Radwegen und
Fußwegen Der Radverkehrsanteil im
Straßenverkehr hat im Laufe der letzten Jahre stark zugenommen. Der Städtischen
Verkehrspolizei ist bewusst, dass es wichtig ist, dass die Radverkehrsanlagen
den Fahrradfahrenden zur Verfügung stehen, um Konflikte zwischen Radfahrenden
und Kraftfahrzeugführenden beziehungsweise zu Fuß Gehenden zu
verhindern. Ebenso sollen
die zu Fuß Gehenden die Gehwege ungehindert nutzen können, um sich sicher im
Straßenverkehr zu bewegen. Daher ist ein wesentlicher Bestandteil der
Überwachung des ruhenden Verkehrs die Ahndung von ordnungswidrigem Parken auf
Radwegen/Radfahrschutzstreifen und Gehwegen. Um die Radverkehrsanlagen effektiv überwachen zu
können, setzt die Städtische Verkehrspolizei Fahrradstreifen ein. Die Anregung
des Ortsbeirats wird dem Außendienst zur Kenntnis gegeben, so dass die
Fahrradstreife entsprechend eingeteilt werden kann. Abschleppmaßnahmen sind Einzelfallentscheidungen. Die
Bediensteten müssen situationsbedingt nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden,
wie sie einschreiten. Generell dienen Abschleppmaßnahmen der Beseitigung von
Behinderungen. Die Städtische Verkehrspolizei hat im
Jahr 2019 im gesamten Stadtgebiet bereits über 32.500 Verwarnungen wegen des
Parkens auf Gehwegen, Radwegen oder Radfahrschutzstreifen ausgestellt und fast
700 Abschleppmaßnahmen eingeleitet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.08.2019, OM 4908