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Illegales Parken auf Radwegen und Fußwegen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4908 entstanden aus Vorlage: OF 803/10 vom 14.07.2019 Betreff: Illegales Parken auf Radwegen und Fußwegen Der Magistrat wird gebeten, verstärkt gegen das Parken auf Radwegen, Radstreifen, Radschutzstreifen und Fußgängerwegen im Bereich des Ortsbezirks 10 vorzugehen - besonders auf der Homburger Landstraße/ Ecke Ronneburgstraße - und die Überwachungsbehörden anzuweisen, künftig diese Verstöße konsequenter zu ahnden. Zudem wird der Magistrat gebeten, die zuständigen Ämter anzuweisen, bei gravierenden Verstößen auch von der rechtlich einwandfreien Möglichkeit der Abschleppung eines Fahrzeugs Gebrauch zu machen, wie es in als fahrradfreundlich geltenden Kommunen längst und ständig (Tag und Nacht) gehandhabt wird. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, in einem Bericht darzulegen, wie viele private Anzeigen im vergangenen Jahr zu diesen Delikten gestellt wurden und zu wie vielen gebührenpflichtigen Verwarnungen diese Anzeigen führten. Begründung: Das Halten oder Parken auf Fahrradwegen/Fußwegen ist kein Kavaliersdelikt im Straßenverkehr. Es gefährdet Leib und Leben gerade von sehr jungen Radfahrenden oder radfahrenden Seniorinnen und Senioren, die durch Ausweichen auf die Fahrbahn dem fließenden Autoverkehr ausgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2019, ST 2193 Aktenzeichen: 32 1