Illegales Parken auf Radwegen und Fußwegen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM
4908 entstanden aus Vorlage:
OF 803/10 vom
14.07.2019 Betreff: Illegales Parken auf Radwegen und
Fußwegen Der Magistrat wird gebeten, verstärkt gegen das
Parken auf Radwegen, Radstreifen, Radschutzstreifen und Fußgängerwegen im
Bereich des Ortsbezirks 10 vorzugehen - besonders auf der Homburger
Landstraße/ Ecke Ronneburgstraße - und die
Überwachungsbehörden anzuweisen, künftig diese Verstöße konsequenter zu ahnden.
Zudem wird der Magistrat gebeten, die zuständigen Ämter anzuweisen, bei
gravierenden Verstößen auch von der rechtlich einwandfreien Möglichkeit der
Abschleppung eines Fahrzeugs Gebrauch zu machen, wie es in als
fahrradfreundlich geltenden Kommunen längst und ständig (Tag und Nacht)
gehandhabt wird.
Der Magistrat wird weiterhin
gebeten, in einem Bericht darzulegen, wie viele private Anzeigen im vergangenen
Jahr zu diesen Delikten gestellt wurden und zu wie vielen gebührenpflichtigen
Verwarnungen diese Anzeigen führten. Begründung: Das Halten oder Parken auf Fahrradwegen/Fußwegen ist
kein Kavaliersdelikt im Straßenverkehr. Es gefährdet Leib und Leben gerade von
sehr jungen Radfahrenden oder radfahrenden Seniorinnen und Senioren, die durch
Ausweichen auf die Fahrbahn dem fließenden Autoverkehr ausgesetzt werden.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.12.2019, ST 2193
Aktenzeichen: 32 1