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Verkehrsberuhigung Heideplatz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat bedauert, derzeit eine Umgestaltung der Straße Heideplatz in einen dauerhaft verkehrsberuhigten Bereich nicht in Aussicht stellen zu können. Um eine bestehende Straße als verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße) gemäß der Straßenverkehrsordnung ausweisen zu können, sollen die baulichen Voraussetzungen vorliegen. Die Straße Heideplatz ist derzeit im Trennungsprinzip ausgebaut. Das bedeutet, dass die unterschiedlichen Funktionen der Straße (Fahrbahn, Gehweg) baulich durch Bordsteinkanten getrennt sind. Eine verkehrsberuhigte Zone sollte dagegen im Straßenraum niveaugleich sein. Durch diese Gestaltung wird die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmenden (Mischungsprinzip) verdeutlicht und ermöglicht. Um einen Umbau im Sinne der Anregung zu realisieren, ist eine umfangreiche Planung notwendig. Zudem müssen die erforderlichen Mittel in den Haushalt eingestellt werden. Vor dem Hintergrund gegenwärtiger und in der näheren Zukunft absehbaren Prioritäten, kann der Magistrat für dieses Projekt keinen Umsetzungszeitpunkt benennen. Unabhängig von dieser Anregung sind bereits Maßnahmen geplant, die in Teilen der Anregung entsprechen und zu einer verbesserten Aufenthaltsqualität in der Straße Heideplatz beitragen: So fanden im August 2021 umfangreiche Umbauten an allen Kreuzungen rund um den Heideplatz statt. Damit entspricht der Magistrat einer Anregung des Ortsbeirats (ST 2282/2017), die Barrierefreiheit in diesem Bereich sicherzustellen. Durch diese Umbauten wird in den Zufahrtsbereichen die Fahrbahn verengt. So wird der mobilisierte Verkehr entschleunigt und ein Beitrag zur Verkehrsberuhigung geleistet. Bis spätestens Anfang 2022 wird das bisherige Bewohnerparken auf bewirtschaftetes Bewohnerparken umgestellt. Der Anregung, im Randbereich des Spielplatzes weitere Sitzgelegenheiten aufzustellen, wird entsprochen. Dem Wunsch nach einer öffentlichen Toilettenanlage kann nicht entsprochen werden, da sich in weniger als 400 Metern Entfernung eine öffentliche Toilette am Merianplatz befindet. Der Magistrat hat die Möglichkeit zur Einrichtung von Fahrradstraßen in der Schleiermacherstraße und/oder Schopenhauerstraße geprüft und teilt mit, dass beide Straßen die Anforderungen an eine Fahrradstraße nicht erfüllen. Eine Voraussetzung für die Einrichtung von Fahrradstraßen ist, dass die Straße eine hohe Netzbedeutung für den Radverkehr hat und durch die Einrichtung künftig eine hohe Radverkehrsdichte zu erwarten ist, wenn der Radverkehr noch nicht die vorherrschende Verkehrsart ist. Beide Straßen liegen nicht auf dem ausgewiesenen Radverkehrsnetz Frankfurts, da sie in ihrer Netzfunktion als untergeordnete Quartierstraßen vor allem von Anwohnenden genutzt werden.