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Stabile wasserdurchlässige Materialien für Parkwege

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 217 Betreff: Stabile wasserdurchlässige Materialien für Parkwege Der Magistrat teilt mit, dass es wie in der Anfrage des Ortsbeirates angedeutet, in der Tat mittlerweile kunstharzgebundene wasserdurchlässige Materialien gibt, die sich für Geh - und Radwege sowie für Wege mit geringer PKW-Belastung eignen. In der Regel wird dabei auf einer Schottertragschicht ein Gemisch aus Kunstharz mit Edelsplitten und Kiesen, ähnlich einem Estrich, verbaut. Je nach Splitt-, bzw. Kiesmaterial sind gestalterisch vielfältige Oberflächen möglich. Die Einbaudicke beträgt ca. 25 - 40 mm. Dabei ist auch die Herstellung stark geneigter Flächen möglich. Zu 1. Kosten: Die reinen Herstellkosten für diese wasserdurchlässigen Deckschichten betragen je nach Größe der Bearbeitungsfläche 90.- bis 120.- € / qm. Hinzu kommen die Kosten für Dehnungsfugen entlang der Wegerandeinfassungen von ca. 10.- €/m. Damit sind die Kosten für den Bau eines Weges aus kunstharzgebundenen wasserdurchlässigen Materialien das Sechsfache der Kosten einer wassergebundenen Wegedecke. Im Vergleich zu Bitumen oder Pflaster dreimal so hoch. Zu 2. Eignung: Bislang ist der oben genannte Belagstyp beim Wegebau in Frankfurter Parkanlagen noch nicht zur Anwendung gekommen. Erfahrungswerte hinsichtlich der Haltbarkeit, der funktionellen Eigenschaften und des Pflegeaufwandes gibt es somit noch nicht. Bisher wurden lediglich im Straßenbereich vorgenannte Materialien bei der Herstellung von Baumscheiben verwendet. Hier zeigt sich, dass an der Oberfläche durch Wurzeldruck und Befahrung Schäden entstanden sind. Auch auf Parkwegen sind auf Grund der offenbar geringen Belastbarkeit aus Sicht des Magistrats Schäden nicht auszuschließen, die durch Pflegefahrzeuge im Rahmen von Unterhaltungsarbeiten entstehen. Weiterhin ist zu beachten, dass sich durch Laubabfall und Abrieb die "durchlässigen Poren" schnell zusetzen können. Um die dauerhafte Wasserdurchlässigkeit zu gewährleisten ist mit einem sehr hohen Pflege- und Reinigungsaufwand zu rechnen. Der Magistrat weist außerdem darauf hin, dass bei Baumaßnahmen in Parkanlagen stets Anforderungen und Vorgaben des Landschafts- und Denkmalschutzes zu beachten sind. Zu 3. Mögliche Alternative: Aus den beschriebenen Gründen, insbesondere der sehr hohen Herstellkosten sowie den noch nicht bekannten Unterhaltungskosten für Reinigung und Reparatur, kann der Magistrat die Verwendung in Parkanlagen aus wirtschaftlichen Gründen noch nicht empfehlen. Dies schließt allerdings nicht aus, dass an eher unkritischen Standorten die kunstharzgebunden Materialien auf kleineren Flächen versuchsweise verwendet werden, um Erfahrungen zu sammeln. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.10.2018, V 1029