Stabile wasserdurchlässige Materialien für Parkwege
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST
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Betreff: Stabile
wasserdurchlässige Materialien für Parkwege Der Magistrat teilt mit, dass es
wie in der Anfrage des Ortsbeirates angedeutet, in der Tat mittlerweile
kunstharzgebundene wasserdurchlässige Materialien gibt, die sich für Geh - und
Radwege sowie für Wege mit geringer PKW-Belastung eignen. In der Regel wird
dabei auf einer Schottertragschicht ein Gemisch aus Kunstharz mit Edelsplitten
und Kiesen, ähnlich einem Estrich, verbaut. Je nach Splitt-, bzw. Kiesmaterial
sind gestalterisch vielfältige Oberflächen möglich. Die Einbaudicke beträgt ca.
25 - 40 mm. Dabei ist auch die Herstellung stark geneigter Flächen
möglich. Zu 1. Kosten: Die reinen
Herstellkosten für diese wasserdurchlässigen Deckschichten betragen je nach
Größe der Bearbeitungsfläche 90.- bis 120.- € / qm. Hinzu kommen die
Kosten für Dehnungsfugen entlang der Wegerandeinfassungen von ca. 10.-
€/m. Damit sind die Kosten für den Bau eines Weges aus kunstharzgebundenen
wasserdurchlässigen Materialien das Sechsfache der Kosten einer
wassergebundenen Wegedecke. Im Vergleich zu Bitumen oder Pflaster dreimal so
hoch. Zu 2. Eignung: Bislang ist der oben
genannte Belagstyp beim Wegebau in Frankfurter Parkanlagen noch nicht zur
Anwendung gekommen. Erfahrungswerte hinsichtlich der Haltbarkeit, der
funktionellen Eigenschaften und des Pflegeaufwandes gibt es somit noch nicht.
Bisher wurden lediglich im Straßenbereich vorgenannte Materialien bei der
Herstellung von Baumscheiben verwendet. Hier zeigt sich, dass an der Oberfläche
durch Wurzeldruck und Befahrung Schäden entstanden sind. Auch auf
Parkwegen sind auf Grund der offenbar geringen Belastbarkeit aus Sicht des
Magistrats Schäden nicht auszuschließen, die durch Pflegefahrzeuge im Rahmen
von Unterhaltungsarbeiten entstehen. Weiterhin ist zu beachten, dass sich durch
Laubabfall und Abrieb die "durchlässigen Poren" schnell zusetzen können. Um die
dauerhafte Wasserdurchlässigkeit zu gewährleisten ist mit einem sehr
hohen Pflege- und Reinigungsaufwand zu rechnen. Der Magistrat weist
außerdem darauf hin, dass bei Baumaßnahmen in Parkanlagen stets Anforderungen
und Vorgaben des Landschafts- und Denkmalschutzes zu beachten sind. Zu 3. Mögliche Alternative: Aus den beschriebenen
Gründen, insbesondere der sehr hohen Herstellkosten sowie den noch nicht
bekannten Unterhaltungskosten für Reinigung und Reparatur, kann der
Magistrat die Verwendung in Parkanlagen aus wirtschaftlichen Gründen noch
nicht empfehlen. Dies schließt allerdings nicht aus, dass an eher unkritischen
Standorten die kunstharzgebunden Materialien auf kleineren Flächen
versuchsweise verwendet werden, um Erfahrungen zu sammeln. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 25.10.2018, V
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