Geschwindigkeitskontrollen zwischen dem Frankfurter Berg und Bonames
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST
2176
Betreff: Geschwindigkeitskontrollen zwischen dem Frankfurter
Berg und Bonames Die Auswahl von
Geschwindigkeitskontrollstellen unterliegt Kriterien eines ministeriellen
Erlasses. Demnach sind Geschwindigkeitskontrollen primär an
Unfallschwerpunkten, Unfallgefahrenpunkten und besonders schützenswerten
Örtlichkeiten oder Wohngebieten mit Tempo-30-Zonen durchzuführen. An
bezeichneter Stelle liegt keines der Kriterien vor, weshalb dort keine
Kontrollen durchgeführt werden können. Dessen ungeachtet lassen die örtlichen Gegebenheiten
dieser Verbindungsstraße ohne parkende Fahrzeuge Kontrollen auch nicht als
zielführend erscheinen. Jedes auf dem Grünstreifen abgestellte
(Kontroll-)Fahrzeug würde die Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Kontrollen
hätten dort keinen nachhaltigen Effekt. Vor diesem Hintergrund ist auch eine
Ermittlung der gefahrenen Geschwindigkeiten mittels Viacount nicht
möglich. Der Anregung kann demnach nicht
entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.08.2017, OM 2007
Antrag vom
26.02.2018, OF
464/10 Anregung an
den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2870