Geschwindigkeitsermittlungen zwischen dem Frankfurter Berg und Bonames
Begründung
Frankfurter Berg und Bonames Vorgang: OM 2007/17 OBR 10; ST 2176/17 Der Magistrat gibt in seiner Stellungnahme an: Die Auswahl von Geschwindigkeitskontrollstellen unterliegt Kriterien eines ministeriellen Erlasses. Demnach sind Geschwindigkeitskontrollen primär an Unfallschwerpunkten, Unfallgefahrenpunkten und besonders schützenswerten Örtlichkeiten oder Wohngebieten mit Tempo-30-Zonen durchzuführen. An bezeichneter Stelle liegt keines der Kriterien vor, weshalb dort keine Kontrollen durchgeführt werden können. Dessen ungeachtet lassen die örtlichen Gegebenheiten dieser Verbindungsstraße ohne parkende Fahrzeuge Kontrollen auch nicht als zielführend erscheinen. Jedes auf dem Grünstreifen abgestellte (Kontroll-)Fahrzeug würde die Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Kontrollen hätten dort keinen nachhaltigen Effekt. Vor diesem Hintergrund ist auch eine Ermittlung der gefahrenen Geschwindigkeiten mittels Viacount nicht möglich. Der Anregung (auch einer Ermittlung der gefahrenen Geschwindigkeiten mittels Viacount) kann demnach nicht entsprochen werden.
Inhalt
Antrag vom 26.02.2018, OF 464/10
Betreff: Geschwindigkeitsermittlungen zwischen dem Frankfurter Berg und Bonames Vorgang: OM 2007/17 OBR 10; ST 2176/17 Der Magistrat gibt in seiner Stellungnahme an: Die Auswahl von Geschwindigkeitskontrollstellen unterliegt Kriterien eines ministeriellen Erlasses. Demnach sind Geschwindigkeitskontrollen primär an Unfallschwerpunkten, Unfallgefahrenpunkten und besonders schützenswerten Örtlichkeiten oder Wohngebieten mit Tempo-30-Zonen durchzuführen. An bezeichneter Stelle liegt keines der Kriterien vor, weshalb dort keine Kontrollen durchgeführt werden können. Dessen ungeachtet lassen die örtlichen Gegebenheiten dieser Verbindungsstraße ohne parkende Fahrzeuge Kontrollen auch nicht als zielführend erscheinen. Jedes auf dem Grünstreifen abgestellte (Kontroll-)Fahrzeug würde die Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Kontrollen hätten dort keinen nachhaltigen Effekt. Vor diesem Hintergrund ist auch eine Ermittlung der gefahrenen Geschwindigkeiten mittels Viacount nicht möglich. Der Anregung (auch einer Ermittlung der gefahrenen Geschwindigkeiten mittels Viacount) kann demnach nicht entsprochen werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, warum auch eine Ermittlung der gefahrenen Geschwindigkeiten mittels Viacount nicht möglich ist. Denn das unscheinbare Viacount wird sicherlich keine Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Um die Kriterien des ministeriellen Erlasses in diesem Zusammenhang zu verstehen wird um Auskunft gebeten, welche Kriterien beispielsweise an der A 66 unter der Überführung Ginnheimer Landstr. Anwendung finden.