Offene Prostitutionsstätten
Stellungnahme des Magistrats
Mit der Schließung der Prostitutionsstätten im März 2020 aufgrund der erlassenen Vierten Hessischen Corona-Verordnung konnte beobachtet werden, dass sich die Prostitution von den geschlossenen Laufhäusern zunächst auf die Straßen des Bahnhofsviertels und später in Hotels und Wohnungen verlagert hat. Im öffentlichen Raum sind vornehmlich bulgarische und rumänische Prostituierte verblieben. Seit diesem Zeitpunkt finden im Bereich des Bahnhofsviertels in Bezug auf die Straßenprostitution unzählige Kontrollen statt, welche für die Öffentlichkeit weitestgehend unbemerkt bleiben. Denn es ist nicht ausreichend, eine Person als vermeintliche/-n Prostituierte/-n zu erkennen, sondern es bedarf zudem der aktiven Ansprache dieser Person an mögliche Freier, damit eine verbotene Prostitution nachgewiesen werden kann. Um diesen Nachweis führen zu können, ermitteln beispielsweise die Mitarbeiter der Stadtpolizei in Zivil und reagieren als vermeintlicher Freier auf entsprechende Angebote. Ähnliches gilt für die Prostitutionsausübung in Hotels. Diese haben sich mit Andauern der Pandemie als Ausweichort etabliert für die demgegenüber teureren Bordellzimmer, in denen ein Übernachten oder Bewohnen nach den Vorschriften des Prostituiertenschutzgesetzes unzulässig ist. Auch hier wird eine Ansprache durch die Prostitutionsdienstleistenden sowie das gemeinsame Aufsuchen des Hotelzimmers benötigt, um den Nachweis der Prostitution zu führen, da auf andere Weise die Prostitution nur schwer nachgewiesen werden könnte. In Fällen der Hotelprostitution, bei der der Kundenkontakt häufig auf der Straße ebenso jedoch im Internet angebahnt wird, prüft das Ordnungsamt darüber hinaus, ob durch beweisbares und gezieltes Mitwirken des Hotelbetreibers oder dessen Beschäftigten mit der Bereitstellung von Räumen für Prostitutionszwecke eine Erlaubnispflicht für eine Prostitutionsstätte nach Prostituiertenschutzgesetz eingetreten und die unerlaubte Nutzung ggf. zu untersagen ist. Zur Prostitutionsausübung in Wohnungen oder Appartements wird entsprechend verfahren. Festgestellte Verstöße gegen die einschlägigen gesetzlichen Regeln, wie SperrgebietsVO oder auch die Anmeldepflicht für Prostitutionsdienstleistende, werden konsequent zur Anzeige gebracht und geahndet. Insgesamt finden seit Beginn der Corona-Pandemie im Bahnhofsviertel, vor allem vor dem Hintergrund der Straßenprostitution, vermehrte und gezielte Kontrollen durch die Stadtpolizei und die Landespolizei statt. Aufklärungsmaßnahmen sowie präventive und repressive Kontrollmaßnahmen der Stadtpolizei ergaben in den bekannten Straßenstrichszenen Theodor-Heuss-Allee und Kaiserstraße mit Nebenstraßen, dass sich hier das Aufkommen normalisiert hat. Im Bereich der Kaiserstraße mit Nebenstraßen konnten hier durchschnittlich 15 Prostituierte in der Verbotszone angetroffen werden. Hierunter fällt aber auch wieder das Drogenklientel, welches im Rahmen der Pandemielage gänzlich verdrängt wurde. Die Situation auf dem legalen Straßenstrich weist ebenso keine Auffälligkeiten auf. Auch hier ist eher ein Rückgang zu verzeichnen. Eine Entspannung der Situation ist nach der Wiedereröffnung der Bordellbetriebe im Juni 2021 eingetreten, da ein Großteil der Prostituierten dorthin zurückgekehrt ist. Unabhängig davon wird in den Beratungen des Gesundheitsamtes für Prostitutionsdienstleistende regelmäßig auf die höhere Gefährdung in der Straßenprostitution hingewiesen.