Offene Prostitutionsstätten
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, auch bei steigenden Coronainzidenzen sicherzustellen, dass die Prostitutionsstätten im Ortsbezirk 1, insbesondere im Bahnhofsviertel, unter Beachtung entsprechender Hygieneauflagen geöffnet bleiben können. Zu diesem Zweck ist im Hinblick auf etwaige Fortschreibungen des Präventions- und Eskalationskonzepts des Landes gegebenenfalls auf die hessische Landesregierung einzuwirken. Zudem wird der Magistrat gebeten darzulegen, was er gegen die nach wie vor zu beobachtende Straßenprostitution im Bahnhofsviertel unternimmt, insbesondere im Bereich der Kaiserstraße.
Begründung
Durch die coronabedingt erzwungene Schließung von Prostitutionsstätten im Ortsbezirk 1 verlagerte sich die Prostitution in Wohnungen und Hotels. Dabei arbeiten viele Prostituierte aus existenzieller wirtschaftlicher Not. Unter keinem denkbaren Gesichtspunkt, insbesondere nicht aus infektiologischer Sicht, ergibt diese Verlagerung Sinn; nachweislich traten Bordelle bisher nicht als Pandemietreiber in Erscheinung. Zwischenzeitlich durften die Prostitutionsstätten wieder öffnen, wobei strenge Auflagen gelten (unter anderem Kontaktdatenerfassung der Freier). Dennoch wird offenbar nach wie vor in erheblichem Umfang der Straßenprostitution nachgegangen. Zudem steht bei aktuellem steigendem Infektionsgeschehen möglicherweise wieder eine Zwangsschließung der Prostitutionsstätten bevor.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
zu a) 2 GRÜNE, CDU, 1 SPD und 1 LINKE. gegen 1 GRÜNE, 1 SPD, FDP und Die PARTEI (= Annahme); 2 GRÜNE, 1 SPD, 1 LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung)
zu b) CDU, SPD und FDP gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung); 3 GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI (= Enthaltung)