Brandschutzkonzept für Nieder-Eschbach: Mögliche Probleme bei Brandbekämpfungen und dazu denkbare Optimierungsansätze
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.11.2018, ST 2169 Betreff: Brandschutzkonzept für Nieder-Eschbach: Mögliche
Probleme bei Brandbekämpfungen und dazu denkbare Optimierungsansätze Zu Frage 1: Der Magistrat hält es für sinnvoll
und notwendig, den festen Poller gegen einen Poller mit Feuerwehrschließung
auszutauschen.
Zu Frage 2: Die ersten Einsatzkräfte sind über den Tannenweg und
die Leo-Tolstoj-Straße angefahren. Bei der Heranführung von weiteren
Einsatzkräften kam es durch den Poller zu Zeitverzögerungen bedingt durch
Rangierfahrten. Eine maßgebliche Behinderung bestand nicht, da eine weitere
Zufahrt genutzt werden konnte. Zu Frage 3: Nach Ansicht des Magistrats ist die Brücke mit einer
nutzbaren Fahrbahnbreite von 3,50 Metern mit Einsatzfahrzeugen befahrbar. Die
angrenzenden Kurvenbereiche sind jedoch eng und entsprechen nicht den
notwendigen Schleppkurven für Feuerwehrfahrzeuge. Des Weiteren behindert die
Parksituation, insbesondere bei Betrieb des Freibades, die Benutzbarkeit der
Brücke. Zu Frage 4: Der Magistrat prüft, wie ein Gesamtkonzept für
diesen Straßenbereich aussehen kann und welche Umbaumaßnahmen sinnvoll und
notwendig sind. Das Konzept wird Vorgaben zur regelmäßigen Überwachung des
ruhenden Verkehrs und bauliche Kennzeichnungen durch Sperrflächen auf dem Boden
beinhalten. Um eine optimale verkehrsverträgliche Lösung zu
erarbeiten, ist es nach Ansicht des Magistrats sinnvoll, das Gesamtkonzept für
diesen Straßenbereich mit den zuständigen Ämtern abzustimmen. Zu Frage 5: Zum Zeitpunkt des Brandes waren die Einsatzkräfte
des Hilfeleistungslöschfahrzeuges der Feuer- und Rettungswache 10 auf der
Rückfahrt von einem Einsatz. Durch die längere Einsatzfahrt dieser anrückenden
Einsatzkräfte kam es zu Verzögerungen. Die Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfrist im
Stadtteil Nieder-Eschbach ist durch die Feuer- und Rettungswache 10 der
Berufsfeuerwehr in der Deuil-La-Barre-Straße gewährleistet. Die dort
eingesetzte Drehleiter mit Korb (DLK 10) war nach 5 Minuten an der
Einsatzstelle und leitete Erstmaßnahmen und eine Alarm-Erhöhung ein. Zu Frage 6: Das durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Frankfurt am Main festgelegte Schutzziel (Erreichbarkeit aller Einsatzstellen
nach maximal 5 Minuten Fahrzeit) ist im Feuerwehrkonzept 2020
(Grundsatzbeschluss) und dem daraus abgeleiteten Bedarfs- und Entwicklungsplan
beschrieben. Es heißt darin: Das Schutzziel der Stadt Frankfurt am Main für den
Grundschutz des kompletten Stadtgebietes umfasst • eine Ersteinheit Hilfeleistungslöschfahrzeug mit
einer Stärke von 6 Funktionen innerhalb von maximal 5 Minuten Fahrzeit und, sofern
erforderlich, • Ergänzungseinheiten
Hubrettungsfahrzeug, 2. Hilfeleistungslöschfahrzeug und Führungsdienst (mit Fahrzeug) mit einer
Gesamtstärke von weiteren 10 Funktionen nach maximal 10 Minuten Fahrzeit. Für den Bereich von Nieder-Eschbach wird durch die
Feuer- und Rettungswache 10 die Hilfsfrist 1 (Fahrzeit bis zur Einsatzstelle
des ersten Hilfeleistungslöschfahrzeuges) planerisch sichergestellt. Bei
zeitgleichen Einsätzen (Duplizitätseinsätzen) mit erkennbar größeren
Anfahrtsverzögerungen werden andere Einsatzkräfte an strategischen
Bereitstellungspunkten platziert. Der Standort in der Deuil-La-Barre-Straße wird
mittelfristig aufgegeben und durch einen neuen Standort ersetzt. Bei der
Standortauswahl wird wiederum der Grundsatzbeschluss des Feuerwehrkonzeptes
2020 zugrunde gelegt. Zu Frage 7: Die Löschwasserversorgung entspricht den
gesetzlichen Vorgaben und ist für das Gebiet ausreichend. Die Straßenbreite der genannten Straßen reicht für
die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr aus. Problematisch ist das Parkverhalten.
Das Parken ist immer dann verboten, wenn weniger als 3 Meter Fahrbahnbreite
verbleiben. Weiterhin muss ein 5 Meter Abstand zu Straßenkreuzungen und
Einmündungen eingehalten werden (siehe Bildbeispiel "Bathgartenweg"). Eine
Einflussnahme auf das Parkverhalten sieht der Magistrat nur durch die Erhöhung
des Kontrolldrucks bei der Parkraumüberwachung. Zu Frage 8: Die Branddirektion unternimmt keine
Überprüfungsfahrten zur Feststellung von Falschparkern, weil in anderen
Gebieten festgestellt worden ist, dass diese Maßnahme keine nachhaltige Wirkung
erzeugt. Probleme bei Einsatzfahrten werden der Polizei oder Stadtpolizei
gemeldet. Die feuerwehrspezifischen, neuralgischen Punkte in ihrem Wachbezirk
sind der Branddirektion durch Erkundungsfahrten bekannt. Zu Frage 9: Fehlanzeige. Zu Frage 10: Aus Sicht der Branddirektion besteht für den
Stadtteil Nieder-Eschbach folgender Optimierungsbedarf: Aufklärung der
Bevölkerung über das richtige Parkverhalten, regelmäßige Überwachung des
ruhenden Verkehrs und Anbringen von Sperrflächenmarkierungen in engen
Kurven. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.08.2018, OM 3467