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Brandschutzkonzept für Nieder-Eschbach: Mögliche Probleme bei Brandbekämpfungen und dazu denkbare Optimierungsansätze

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2169 Betreff: Brandschutzkonzept für Nieder-Eschbach: Mögliche Probleme bei Brandbekämpfungen und dazu denkbare Optimierungsansätze Zu Frage 1: Der Magistrat hält es für sinnvoll und notwendig, den festen Poller gegen einen Poller mit Feuerwehrschließung auszutauschen. Zu Frage 2: Die ersten Einsatzkräfte sind über den Tannenweg und die Leo-Tolstoj-Straße angefahren. Bei der Heranführung von weiteren Einsatzkräften kam es durch den Poller zu Zeitverzögerungen bedingt durch Rangierfahrten. Eine maßgebliche Behinderung bestand nicht, da eine weitere Zufahrt genutzt werden konnte. Zu Frage 3: Nach Ansicht des Magistrats ist die Brücke mit einer nutzbaren Fahrbahnbreite von 3,50 Metern mit Einsatzfahrzeugen befahrbar. Die angrenzenden Kurvenbereiche sind jedoch eng und entsprechen nicht den notwendigen Schleppkurven für Feuerwehrfahrzeuge. Des Weiteren behindert die Parksituation, insbesondere bei Betrieb des Freibades, die Benutzbarkeit der Brücke. Zu Frage 4: Der Magistrat prüft, wie ein Gesamtkonzept für diesen Straßenbereich aussehen kann und welche Umbaumaßnahmen sinnvoll und notwendig sind. Das Konzept wird Vorgaben zur regelmäßigen Überwachung des ruhenden Verkehrs und bauliche Kennzeichnungen durch Sperrflächen auf dem Boden beinhalten. Um eine optimale verkehrsverträgliche Lösung zu erarbeiten, ist es nach Ansicht des Magistrats sinnvoll, das Gesamtkonzept für diesen Straßenbereich mit den zuständigen Ämtern abzustimmen. Zu Frage 5: Zum Zeitpunkt des Brandes waren die Einsatzkräfte des Hilfeleistungslöschfahrzeuges der Feuer- und Rettungswache 10 auf der Rückfahrt von einem Einsatz. Durch die längere Einsatzfahrt dieser anrückenden Einsatzkräfte kam es zu Verzögerungen. Die Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfrist im Stadtteil Nieder-Eschbach ist durch die Feuer- und Rettungswache 10 der Berufsfeuerwehr in der Deuil-La-Barre-Straße gewährleistet. Die dort eingesetzte Drehleiter mit Korb (DLK 10) war nach 5 Minuten an der Einsatzstelle und leitete Erstmaßnahmen und eine Alarm-Erhöhung ein. Zu Frage 6: Das durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main festgelegte Schutzziel (Erreichbarkeit aller Einsatzstellen nach maximal 5 Minuten Fahrzeit) ist im Feuerwehrkonzept 2020 (Grundsatzbeschluss) und dem daraus abgeleiteten Bedarfs- und Entwicklungsplan beschrieben. Es heißt darin: Das Schutzziel der Stadt Frankfurt am Main für den Grundschutz des kompletten Stadtgebietes umfasst • eine Ersteinheit Hilfeleistungslöschfahrzeug mit einer Stärke von 6 Funktionen innerhalb von maximal 5 Minuten Fahrzeit und, sofern erforderlich, • Ergänzungseinheiten Hubrettungsfahrzeug, 2. Hilfeleistungslöschfahrzeug und Führungsdienst (mit Fahrzeug) mit einer Gesamtstärke von weiteren 10 Funktionen nach maximal 10 Minuten Fahrzeit. Für den Bereich von Nieder-Eschbach wird durch die Feuer- und Rettungswache 10 die Hilfsfrist 1 (Fahrzeit bis zur Einsatzstelle des ersten Hilfeleistungslöschfahrzeuges) planerisch sichergestellt. Bei zeitgleichen Einsätzen (Duplizitätseinsätzen) mit erkennbar größeren Anfahrtsverzögerungen werden andere Einsatzkräfte an strategischen Bereitstellungspunkten platziert. Der Standort in der Deuil-La-Barre-Straße wird mittelfristig aufgegeben und durch einen neuen Standort ersetzt. Bei der Standortauswahl wird wiederum der Grundsatzbeschluss des Feuerwehrkonzeptes 2020 zugrunde gelegt. Zu Frage 7: Die Löschwasserversorgung entspricht den gesetzlichen Vorgaben und ist für das Gebiet ausreichend. Die Straßenbreite der genannten Straßen reicht für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr aus. Problematisch ist das Parkverhalten. Das Parken ist immer dann verboten, wenn weniger als 3 Meter Fahrbahnbreite verbleiben. Weiterhin muss ein 5 Meter Abstand zu Straßenkreuzungen und Einmündungen eingehalten werden (siehe Bildbeispiel "Bathgartenweg"). Eine Einflussnahme auf das Parkverhalten sieht der Magistrat nur durch die Erhöhung des Kontrolldrucks bei der Parkraumüberwachung. Zu Frage 8: Die Branddirektion unternimmt keine Überprüfungsfahrten zur Feststellung von Falschparkern, weil in anderen Gebieten festgestellt worden ist, dass diese Maßnahme keine nachhaltige Wirkung erzeugt. Probleme bei Einsatzfahrten werden der Polizei oder Stadtpolizei gemeldet. Die feuerwehrspezifischen, neuralgischen Punkte in ihrem Wachbezirk sind der Branddirektion durch Erkundungsfahrten bekannt. Zu Frage 9: Fehlanzeige. Zu Frage 10: Aus Sicht der Branddirektion besteht für den Stadtteil Nieder-Eschbach folgender Optimierungsbedarf: Aufklärung der Bevölkerung über das richtige Parkverhalten, regelmäßige Überwachung des ruhenden Verkehrs und Anbringen von Sperrflächenmarkierungen in engen Kurven. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3467