Luftqualität im Ortsbezirk 1
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2167
Betreff: Luftqualität im Ortsbezirk 1 Zur Überwachung der Luftqualität besteht ein bundesweites Überwachungssystem, das durch das Umweltbundesamt (UBA) koordiniert wird. In Hessen wird das Luftmessnetz durch die Hessische Landesanstalt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) betreut. Das System der Überwachung der Luftqualität hat unterschiedlich stark belastete Standorte im Blick, so auch in Frankfurt am Main. Mess-Stationen bestehen hier unter anderem am Bahnhof Höchst und im östlichen Teil der Hanauer Landstraße. Durch die zurückgesetzte Lage der Standorte wird hier der sogenannte städtische Hintergrund, also die allgemeine städtische Belastung, erfasst. Die verkehrsbezogene Mess-Station befindet sich in der Friedberger Landstraße. Darüber hinaus wird Stickstoffdioxid an einigen weiteren Stellen mittels sogenannter Passivsammler erfasst. Hauptverursacher für lufthygienische Grenzwertüberschreitungen in Städten ist der lokale Kraftfahrzeugverkehr. Werden an den am stärksten verkehrlich belasteten Standorten die Luft-Grenzwerte nicht überschritten, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass die Luftqualität auch an ähnlich oder weniger stark befahrenen Straßen mit vergleichbarer Bebauung unbedenklich ist. Dies trifft insbesondere für die Belastung durch Feinstaub in Frankfurt zu. Hier können die Grenzwerte seit 2012 flächendeckend eingehalten werden. Die vom HLNUG erfassten Messwerte hinsichtlich des Stickstoffdioxids sind öffentlich zugänglich, unter anderem im Internet auf der Seite www.hlnug.de. Hier finden sich auch weitere Hinweise und Hintergrundinformationen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Magistrat die Fragen 1 bis 4 wie folgt: Es wurden im Bereich Am Römerhof - Maastricher Ring keine lufthygienischen Messungen vom Magistrat durchgeführt, da ein Erkenntnisgewinn wegen vorhandener gleichwertiger Messungen an anderen Stellen des Stadtgebiets und Berechnungen nicht zu erwarten ist. Deutschlandweit und somit auch in Hessen werden die Luftschadstoffe der einschlägigen 39. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes überwacht. In Frankfurt gibt es einzig bei den Stickoxiden noch Überschreitungen in Bezug auf die Langzeitexposition. Der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid in Höhe von 40 μg/m3 wird im Stadtgebiet nur an wenigen Straßenabschnitten überschritten. Dies sind vor allem stark befahrene und zusätzlich dicht bebaute Straßen, bei denen die Durchlüftung reduziert ist. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Friedberger Landstraße. Der Bereich Am Römerhof - Maastricher Ring wird dagegen auch im Bereich des Parkhauses ausreichend belüftet, Grenzwertüberschreitungen sind hier nicht zu erwarten.